Es ist Zeit zurück zu schauen

Nicht nur in Südthüringen gab es Konflikte...

Seit einigen Monaten gibt es wieder Auseinadersetzungen im Gesundheitswesen. Diesmal ist es das Kreiskrankenhaus Schmalkalden, welches zwischen die Fronten von nichtärztlichen Beschäftigten und Geschäftsleitung geraten ist. Ende Oktober 2010 rief ver.di zu einem Warnstreik auf. Ursache waren die Gehälter, die selbst für Thüringer Verhältnisse sehr niedrig sind. Im September wurde bereits ein geplantes Treffen zur Tarifverhandlung seitens der Geschäftsleitung abgesagt wie die Südthüringer Zeitung (STZ) berichtete. Hier begegnet uns ein alter Bekannter – Frank Schönewolf. Er ist sowohl Geschäftsführer bei der Kreiskrankenhaus Schmalkalden gGmbH als auch bei der Schmalkalder Stadtreinigung GmbH (SSR). Wie schon beim Warnstreik 2008 bei der SSR glänzt Herr Schönewolf im Kreiskrankenhaus durch mangelnde Verhandlungsbereitschaft. Er verkündet wie vor gut zwei Jahren, dass keine Gelder da wären. Ob es ver.di schafft wie bei der Klinikum Meiningen GmbH im Oktober, die Geschäftsleitung des kommunalen Krankenhauses zu einem Tarifvertrag zu bewegen, ist noch offen. Wo wir schon bei einem kurzen Jahresrückblick wären.

2010 und der Widerstand

Zu einem politischen Großereignis kam es schon am Anfang als 15.000 Menschen in Dresden die Nazis bei ihrem gewohnten Marsch am 13. Februar störten. Auch in diesem Jahr planen NPD und Co. für ihren Geschichtsrevisionismus in Dresden zu demonstrieren. Wir hoffen, dass möglichst viele Menschen sich ihnen in den Weg stellen. Über das ganze Jahr verteilt kam es im Ländle zu Protesten gegen den geplanten Kopfbahnhof auch wenn es nach dem Schlichterspruch etwas ruhiger geworden ist. Stuttgart21 wurde 2010 zum geflügelten Wort für den bürgerlichen Ungehorsam. Im Handelsblatt wurde schon von der blockierten Republik gesprochen. Doch ist es nicht endlich Zeit Großprojekte nach ihrem gesellschaftlichen Sinn zu hinterfragen und den Verbandelungen zwischen Politik und nutznießenden Unternehmen einen Strich durch die Rechnung zu machen? Ebenso ist die Laufzeitverlängerung der Kernkraftwerke ein Beispiel von erfolgreicher Lobbypolitik im Jahr 2010. Aber auch der Widerstand gegen den Castor-Transport im Spätherbst zeigt, dass die Gegenseite nicht schläft. Solidarische Mahnwachen wurden sowohl in Suhl als auch in Meiningen abgehalten. Im Dezember gab es bei Erfurt sogar Blockaden als der Castor durch Thüringen nach Lubmin rollte. Widerstand gab es ebenfalls im sozialen Bereich. Tausende Menschen demonstrierten gegen das Sparpaket der Bundesregierung. Heiß wollte der Herbst in Deutschland dennoch nicht werden, wie aus den Reihen des DGB angekündigt wurde.

Etliche Siege gab es hingegen auf juristischem Boden. Die FAU Berlin darf sich seit dem 10. Juni 2010 wieder als Gewerkschaft bezeichnen, so das Berliner Kammergericht. Vorausgegangen war ein Arbeitskampf mit dem vom rot-roten Senat geförderten Kino Babylon. Am gleichen Tag entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt, dass die Kündigung der Kassiererin „Emmely“ wegen zwei falsch abgerechneten Pfandbons im Wert von 1,30 € unwirksam sei. Die jahrelange Rechtsprechung zu Bagatellkündigungen wurde revidiert. Ebenfalls im Sommer wurden die Verfahren sowohl gegen Genossen in Belgrad als auch in Lissabon wegen Mangel an Beweisen eingestellt. Seit über einem Jahr saßen 6 Mitglieder unserer serbischen Schwesterorganisation ASI wegen eines angeblichen Angriffes auf die griechische Botschaft in Haft. Überraschenderweise kippte das Bundesarbeitsgericht seine bisherige Rechtssprechung zur Tarifeinheit und stärkte so die Koalitionsfreiheit. Dadurch wird auch juristisch bestätigt, was teilweise schon in der Praxis wie etwa bei der Deutschen Bahn AG durchgesetzt wird. Mehrere Gewerkschaften dürfen in einem Betrieb gleichzeitig Tarifverträge abschließen. Nun versuchen die Spitzen von DGB und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) in einer gemeinsamen Initiative das Streikrecht durch Gesetzesänderung einzuschränken. Ein weiteres Urteil des höchsten deutschen Arbeitsgerichtes könnte seit 14. Dezember bei hunderttausenden Leiharbeitern für Freude sorgen. Der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit (CGZP) wurde durch das Bundesarbeitsgericht die Tariffähigkeit abgesprochen. Es besteht deshalb für die betroffenen Beschäftigten ein Anspruch auf Nachzahlungen in Höhe der Lohndifferenz zu den Festangestellten. Nicht viel besser sind die Tarifverträge, die der DGB in der Zeitarbeitsbranche abgeschlossen hat und sodass Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ untergräbt.