Basisgewerkschaft: Verboten!
Der «Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union» (FAU) Berlin wurde Anfang Januar 2010 durch das Landgericht Berlin verboten, sich als „Gewerkschaft“ oder „Basis-Gewerkschaft“ zu bezeichnen. Dies ist der vorläufige Höhepunkt einer Reihe von Versuchen des Kinobetreibers «Neue Babylon Berlin GmbH» juristisch gegen die stärkste und aktivste Arbeitnehmervereinigung im Betrieb vorzugehen. Dieser Angriff kommt einem Gewerkschaftsverbot gleich. Nach unserem Verständnis sind es immer noch die Beschäftigten selbst, die entscheiden, wie sie sich organisieren. Sollte dieser Beschluss Bestand haben, ist das nicht nur ein Angriff gegen die FAU Berlin, sondern gegen jede Form der unabhängigen Basisorganisierung in der Bundesrepublik Deutschland.
Weitere Informationen:
- Sonderseite zum Gewerkschaftsverbot
- Blog von Beschäftigten des Kino Babylon Mitte
- Appell des „Solidaritätskomitees für Gewerkschaftsfreiheit“:
- Pressekontakt: Lars Röhm | faub5(a)fau.org | +49 (0)1577 8491072
- Spenden: FAU Berlin | Konto-Nr: 3703001711 | BLZ: 16050000
Bank: Mittelbrandenburgische Sparkasse | Verwendungszweck: Spende
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Presseerklärung - 12.03.10„Rote Hilfe e.V.“ protestiert gegen De-facto-GewerkschaftsverbotPressemitteilung: De-facto-Gewerkschaftsverbot gegen die FAU Am 16. Februar bestätigte das Landesarbeitsgericht Berlin die Entscheidung vom Oktober 2009, durch die der Boykottaufruf der Freien ArbeiterInnen-Union (FAU) Berlin gegen das Kino „Babylon“ verboten worden war. Es handelte sich dabei um eine Aktion im Rahmen des Arbeitskampfes der Beschäftigten des „Babylon“ für einen eigenen Haustarifvertrag, der nun seit etwa einem Jahr andauert. |
Presseerklärung - 27.02.10Antrag auf Ordnungsgeld oder Haft abgewiesenIn diesen Tagen wurde der FAU Berlin das Urteil des Landgerichts Berlin zugestellt, in dem der Antrag der Neuen Babylon Berlin GmbH auf Ordnungsgeld oder Haft an deren Sekretären wegen Verstoß gegen die Einstweilige Verfügung, sich Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu nennen, abgewiesen wurde.Gleichzeitig wurde der FAU Berlin ein erneuter Antrag zugestellt, in dem die Babylon-Geschäftsführer Grossman und Hackel eine Erhöhung bzw. ein erneutes, „noch empfindlicheres Bußgeld“ beantragen, da die FAU Berlin das Wort „Gewerkschaft“ nicht aus ihrer Satzung getilgt habe. „Man mag uns verbieten wollen, wie wir uns öffentlich nennen – was schon skandalös genug ist. Uns unser Selbstverständnis in einem unserer internen Dokumente untersagen zu wollen, ist absurd“, kommentiert Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin, den Antrag. |
Presseerklärung - 20.02.10Demonstration für Gewerkschaftsfreiheit zum Berlinale-Abschluss |
News - 20.02.10Berichte vom internationalen Aktionstag gegen den Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit (Update 20.02.)Am letzten Januarwochenende fanden in mindestens 54 Städten in 20 Ländern rund um den Globus Protestaktionen gegen ein Urteil statt, dass es BerlinerInnen verbietet, sich in der Gewerkschaft ihrer Wahl zu organisieren. Die Geschäftsführung des Kino Babylon Mitte hatte ein Gerichtsurteil erwirkt, das der FAU Berlin untersagt, sich als Gewerkschaft zu bezeichnen. Mittlerweile versuchen die Bosse des Babylon sogar, gerichtlich Geld- oder Haftstrafen gegen die FAU Berlin durchzusetzen. Hintergrund der grotesken juristischen Manöver, die ein Novum im post-faschistischen Deutschland darstellen, ist ein monatelanger Konflikt zwischen der Betriebsgruppe der FAU im Kino Babylon Mitte und der Geschäftsführung. Nachfolgend berichten wir über Aktionen im Rahmen des globalen Protesttages. Weitere Informationen über den Konflikt finden sich auf unserer Sonderseite zum Thema. |
Aufruf - 20.02.10Gewerkschaftsfreiheit verteidigen! Demo am 20. Februar... und weitere Aktionen während der Berlinale-Zeit Während Stars und Sternchen sich im Glanze und Glamour der Berlinale feiern lassen, herrschen hinter den Kulissen trübe Zustände. So z.B. im Babylon Mitte, das Teil der Berlinale ist. Dort kämpfen nicht nur Beschäftigte seit einem Jahr für bessere Arbeitsbedingungen, dort geht es sogar um die Gewerkschaftsfreiheit. Die FAU Berlin ruft deshalb zu vielfältigen Aktionen während der Berlinale auf, u.a. einer Demonstration am 20. Februar. |
Presseerklärung - 16.02.10Boykottverbot für die FAU Berlin vom Landesarbeitsgericht bestätigtDas Landesarbeitsgericht Berlin bestätigte heute das Boykottverbot für die FAU Berlin (Freie ArbeiterInnen-Union) im Kino Babylon Mitte. Bereits im Oktober vergangenen Jahres wurde das Verbot per Einstweiliger Verfügung vom Kinobetreiber erwirkt. Nun wurde es in zweiter Instanz bestätigt. |
News - 15.02.10Appell des „Solidaritätskomitees für gewerkschaftliche Freiheit“Aus Anlass Berliner Gerichtsbeschlüsse gegen die anarchosyndikalistische Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union Berlin (FAU) haben Betriebs- und Gewerkschaftsaktivist/innen sowie Bürgerrechtler/innen am Freitag in Berlin ein „Solidaritätskomitee gewerkschaftliche Freiheit“ gebildet. Das Solidaritätskomitee hat nun einen Appell „Für die Verteidigung des Koalitionsrechts – Aufhebung des Verbots gewerkschaftlicher Betätigung für die FAU Berlin“ verabschiedet.Unterschriften werden gesammelt über die Kontaktadresse des Solidaritätskomitees für gewerkschaftliche Freiheit: koalitionsfreiheit@googlegroups.com |
News - 14.02.10Berlin: Auftaktkundgebung für GewerkschaftsfreiheitAm 14. Februar nahmen etwa 100 Menschen an einer Kundgebung für die Gewerkschaftsfreiheit und gegen das De-facto-Verbot der FAU Berlin teil. Die Kundgebung bildete den Anfang einer Aktionswoche zu deren Höhepunkt es am 20. Februar eine Demonstration für die Gewerkschaftsfreiheit geben wird. |
Pressebericht - 04.02.10„Gewerkschaftsverseucht“ (Update: mit Audio- und Videoaufzeichnung)Am Rosa-Luxemburg-Platz in Berlin, direkt gegenüber vom Traditionskino „Babylon“ steht das Traditionstheater „Volksbühne“. Im Kino wird seit einem Jahr ein hartnäckiger Arbeitskampf mit Unterstützung der FAU geführt. Und im Theater trafen sich am 30. Januar Gewerkschafter, Juristen und Wissenschaftler zu einer Podiumsdiskussion über neue Formen von Arbeit und kollektiver Organisierung. Eingeladen hatte die FAU Berlin, der wenige Wochen zuvor per Einstweiliger Verfügung untersagt wurde, sich als Gewerkschaft zu bezeichnen. |
News - 02.02.10Begeht Berliner Linkspartei wieder den gleichen Fehler?Seit der Veröffentlichung eines erneuten Offenen Briefes der FAU Berlin an die Berliner Linkspartei haben zahlreiche Menschen kritisch bei Parteistellen nachgefragt. Anscheinend streiten die Zuständigen erneut ihre Verantwortung ab. |
Aufruf - 28.01.10Nächster Prozesstermin im Kampf für Gewerkschaftsfreiheit16.2. | 10.30 Uhr | Saal 233 | Magdeburger Platz 1 | U1 Kurfürstenstrasse | U2, 3, 4 NollendorfplatzAm 16. Februar 2009 geht es in die nächste Runde in Sachen Gewerkschaftsfreiheit in Deutschland. Im Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg wird über die Frage verhandelt, ob es der FAU Berlin untersagt bleibt, einen Boykott gegen das Babylon Mitte zu verhängen. Gegen das Urteil aus dem letzten Jahr hatte sie Berufung eingelegt. Dort wurde der FAU Berlin per Einstweiliger Verfügung der Boykott verboten, weil sie als angeblich „nicht tariffähige Gewerkschaft“ zu keinen Arbeitskampfmaßnahmen aufrufen dürfe. Das bedeute konkret, dass Beschäftigten des Babylon Mitte untersagt wurde, über die Arbeitnehmerorganisation ihrer Wahl einen Haustarifvertrag zu erkämpfen. |
News - 27.01.10Linkspartei subventioniert Angriffe auf GewerkschaftsfreiheitOffener Brief an die Berliner LinksparteiEs ist gut ein halbes Jahr her, dass wir uns das letzte Mal öffentlich an die Berliner Linkspartei wendeten. In einem Offenen Brief wiesen wir im Juli 2009 auf die Mitverantwortung für die Zustände im halbkommunalen Kino Babylon Mitte hin, das sie als Regierungspartei mit über 300.000 Euro jährlich subventioniert. Der Offene Brief hatte eine Reihe von Unmutsbekundungen zur Folge. An der Verantwortung der Linkspartei für die dortigen Zustände hat sich nichts geändert – sehr wohl aber an den Zuständen selbst, die einer dramatischen Entwicklung unterliegen. Mit diesem erneuten Offenen Brief wollen wir die Zuständigen in die Pflicht nehmen, endlich Ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Sie haben sich an einer politischen und juristischen Entwicklung mitschuldig gemacht, die ein Skandal sondergleichen ist und ein erschreckendes Licht auf die Zustände sozialer Rechte in Deutschland wirft. |
Aufruf - 25.01.1029. Januar: Internationaler Protesttag gegen Angriff auf GewerkschaftsfreiheitAm 5. Januar wurde gerichtlich bestätigt, dass die FAU Berlin sich weiterhin nicht als „Gewerkschaft“ oder „Basisgewerkschaft“ bezeichnen darf. Zuvor wurden ihr bereits gerichtlich Arbeitskampfmaßnahmen untersagt. Für den Fall, dass die FAU Berlin dennoch eines von beiden wagen sollte, wurden ihr Strafen in Höhe von mehreren hunderttausend Euro oder Haftstrafe angedroht. Jetzt ist breite Solidarität gefragt. Dieser juristische Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit in Deutschland ist nicht zuletzt das Ergebnis eines Arbeitskampfes, den die FAU Berlin seit Monaten mit den Beschäftigten gegen das Management des Kino Babylon Mitte in Berlin führte. Die FAU ist der Ansicht, dass es allein Sache von uns ArbeiterInnen ist, zu definieren, was eine Gewerkschaft ist oder welche Gewerkschaft wir für uns wollen. Das Urteil, das in dieser Hinsicht einen Präzedenzfall darstellt, betrifft uns alle. |
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