Mehr Lohn beim universitären Unkrautjäten

Pressemitteilung vom 12. Juni 2017

Am vergangenen Mittwoch, den 7. Juni, hat die FAU Erfurt/Jena einen Minijobber vor dem Arbeitsgericht im Konflikt mit der Friedrich-Schiller-Universität unterstützt. Wie in einem anderen Fall des Jätes beim Jena Experiment ging es auch hier um den Anspruch auf den Tariflohn nach Tarifvertrag der Länder (TV-L). Allerdings stand diesmal nicht die Wissenschaftlichkeit der Tätigkeit selbst zur gerichtlichen Klärung, sondern lediglich die Frage, ob der Minijob in den Bereich des TVL fällt.

Die Frage wurde nicht abschließend geklärt, da sich die Universität – ohne Anerkennung einer Rechtspflicht – bereit erklärt hat die Differenz zwischen gezahlten Mindestlohn und geforderten Tariflohn in Höhe von 1,20 € pro Arbeitsstunde zu zahlen. Dies Einigungsangebot wurde vom Minijobber angenommen, womit dieser Fall für uns erfolgreich abgeschlossen ist.

Die Frage, ob das Jäten wissenschaftlich ist und damit – zumindest von studentische Hilfskräfte (SHK) – weiter zum Mindestlohn verrichtet werden darf wird sich im Prozess der SHK am 18. Oktober 2017 klären. Die Universität hat in der Güteverhandlung nochmal deutlich gemacht, dass sie eine Grundsatzentscheidung möchte. Selbst wenn die Universität im Oktober Erfolg haben sollte, entspringt aus der Einigung vergangenen Mittwoch die Frage, warum die Tätigkeit nach abgeschlossenen Studium als Minijob anscheinend besser bezahlt wird, als vor Beendigung des Studiums, wenn sie als "wissenschaftliche" deklariert wird. Ein Widerspruch, welcher von der FAU Erfurt/Jena in Zukunft weiter vertieft werden wird, da es sich jeweils um exakt die gleiche Arbeit handelt.