Antrag auf Ordnungsgeld oder Haft abgewiesen

In diesen Tagen wurde der FAU Berlin das Urteil des Landgerichts Berlin zugestellt, in dem der Antrag der Neuen Babylon Berlin GmbH auf Ordnungsgeld oder Haft an deren Sekretären wegen Verstoß gegen die Einstweilige Verfügung, sich Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu nennen, abgewiesen wurde.

Gleichzeitig wurde der FAU Berlin ein erneuter Antrag zugestellt, in dem die Babylon-Geschäftsführer Grossman und Hackel eine Erhöhung bzw. ein erneutes, „noch empfindlicheres Bußgeld“ beantragen, da die FAU Berlin das Wort „Gewerkschaft“ nicht aus ihrer Satzung getilgt habe. „Man mag uns verbieten wollen, wie wir uns öffentlich nennen – was schon skandalös genug ist. Uns unser Selbstverständnis in einem unserer internen Dokumente untersagen zu wollen, ist absurd“, kommentiert Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin, den Antrag.

Weitere Informationen:

o Allgemeines zum Gewerkschaftsverbot auf www.fau.org/verbot
o Appell des „Solidaritätskomitees für Gewerkschaftsfreiheit“ auf labournet.de