Urteil gegen die FAU Berlin bestätigt – Der Marsch durch die Instanzen geht weiter!

Im Prozess der Neuen Babylon Mitte GmbH gegen die FAU Berlin wurde die einstweilige Verfügung gestern erneut bestätigt. Der FAU Berlin bleibt es weiterhin verboten, sich Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu nennen. Die Begründung des Urteils wurde noch nicht zugestellt.

Der Begriff der Gewerkschaft sei, laut Anwältinnen der Klägerin zwar nicht juristisch festgelegt, aber „durch jahrzehntelange Rechtssprechung ausgefüllt.“
Einer freiheitlichen Rechtssprechung folgend, forderte Rechtsanwalt Stähle für die Seite der Beklagten eine Aufhebung des de facto Verbotes. Hierbei verwies er auf die seit 2006 veränderte Rechtsauffassung, nach der für die Gewerkschaftliche Organisation nicht ausschließlich die Tariffähigkeit ausschlaggebend ist. Ökonomische Vorteile sind als Grund für eine Gewerkschaftsmitgliedschaft hingegen eher zu vernachlässigen. Ob die FAU Berlin tariffähig ist, bleibt festzustellen. Der Druck der bisher von der Betriebsgruppe ausgeübt wurde, zeigt jedenfalls deutlich wie kraftvoll sie ist. Und: sie wird auch in Zukunft keine Ruhe geben.

Das Landgericht legitimiert mit seinem Urteil das Verhalten der Kinobetreiber im Umgang mit der FAU Berlin. Für Timothy Grossman ergibt sich dadurch der praktische Umstand, dass er selbst die betriebliche Vertretung seiner Belegschaft bestimmen kann. Während Verdi im Kino Babylon zwar kaum vertreten ist, wurde im Dezember 2009 dennoch ein Haustarifvertrag abgeschlossen, der den Betreiber zufrieden machen kann. Laut aktuellem Betriebsrat des Kinos liegt dieser den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bisher jedoch noch nicht vor.

Weitere Infos

Siehe auch:
o Chronologie des Konflikts im Blog zum Arbeitskampf
o De-facto-Gewerkschaftsverbot auf Antrag der Babylon-Geschäftsführung