Leihkeule aufgepasst!

Infos zum Arbeitszeitkonto und Zeitausgleich bei Zeitarbeitsfirmen

Leipzig. Bereits am Ersten Mai ging das Gerücht rum, nun ist es amtlich: Die FAU Leipzig bringt mit einem Flugblatt die miserable Praxis so mancher Zeitarbeitsfirma auf den Tisch.

Die "verleihfreie Zeit" mit Überstunden zu verrechnen ist gang und gäbe, aber durchaus anfechtbar. Die anarchosyndikalistische Gewerkschaft richtet sich mit dieser Message besonders an Leihkeulen in Sachsen - lasst uns gemeinsam was auf die Beine stellen! Man muss sich schließlich nicht alles bieten lassen.

Nun zum Flugblatt, hier als PDF oder in Textform...




Leihkeule aufgepasst!

Minusstunden auf Deinem Zeitkonto, weil die Leihbude keine Arbeit hat?
Das darf nicht sein und ist auch nicht rechtens!


Auf den Punkt gebracht sagt die Gesetzgebung, dass Du für unverschuldete Nichteinsatzzeiten nicht aufkommen musst. Verstößt Deine Leihbude gegen nebenstehende Gesetze, entgegen Deiner Einwilligung (§ 4.5 TV BZA/DGB Abs. a), kannst Du Dich wie alle Leiharbeiter an die Aufsichtsbehörde (Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit) wenden und eine Überprüfung des Zeitarbeitsunternehmens fordern.

Natürlich kann es dann sein, dass Du auf der “Abschussliste” Deiner Firma landest, da Du damit teurer bist als KollegInnen, die dieses “Spielchen” der Leihbuden noch nicht durchschaut haben. Oder aus Angst vor Arbeitslosigkeit nichts dagegen unternehmen. Aber Angst macht’s nicht besser!

Hier hilft es nur, nicht allein dazustehen! Solidarisch Kollegen oder die Hilfe einer Gewerkschaft können sich auszahlen. Es ist ebenso wichtig, dem Einzelfall gemäße Schritte zu unternehmen, wie sie sich vorher möglichst gemeinsam zu überlegen.

Bist Du der Meinung das Deine Zeitarbeitsfirma, trotz gegenteiliger Aussage, Dir dieses Recht vorenthalten möchte, oder brauchst Du Hilfe, suchst Kontakt: dann wende Dich an uns.


Vereinigung aller Branchen. Freie ArbeiterInnen Union. Leipzig.
Adresse: Kolonnadenstr. 19, 04109 Leipzig • Präsenzzeit: mittwochs 16-17 Uhr • Tel.: 0341 2246650 • Mail: leipzig(a)fau.org • Kontakt auch nach Zwickau, Altenburg, Schwarzenberg und SOK.

Das Flugblatt zum Ausdrucken und Verteilen unter Kolleginnen und Kollegen, findest Du hier als PDF (68 KB).


Die Gesetzeslage

§ 615 BGB, Satz 1
“Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.”

§ 11 AÜG
„Das Recht des Leiharbeitnehmers auf Vergütung bei Annahmeverzug des Verleihers (§615 BGB) kann nicht durch Vertrag aufgehoben oder beschränkt werden; § 615 Satz 2 des BGB bleibt unberührt.”

§ 4.5 Tarifvertrag BZA/DGB
“Der Ausgleich der Zeitkonten erfolgt in der Regel durch Freizeitentnahme nach folgenden Maßgaben: a) Nach Vereinbarung mit dem Mitarbeiter ist jederzeit ein Ausgleich der Plusstunden durch Freizeit möglich...”