Universität verschlechtert Beschäftigungsbedingungen in den Bibliotheken

Pressemitteilung

Aktuell wird den studentischen Beschäftigten in den universitären Bibliotheken in Jena mitgeteilt, dass ihre bestehenden befristeten Verträge nicht verlängert werden, sie sich aber auf „neu“ geschaffenen, kurzfristigen Minijobs bewerben können. Als Begründung dieser Verschlechterung werden den Betroffenen teilweise explizit die Klagen der Freien Arbeiterinnen- und Arbeiter Union (FAU) Erfurt/Jena angeführt.

Momentan werden die Studierenden als studentische Hilfskräfte (SHKs) beschäftigt und sind damit vom Tarifvertrag der Länder (TV-L) ausgeschlossen. Grundlage des Ausschlusses vom Tarifvertrag ist die Wissenschaftlichkeit der Tätigkeit, was bei einfachen Tätigkeiten in den Bibliotheken fraglich erscheint. Mehrere Klagen der FAU sind anhängig. Die Universität versucht nun offensichtlich diese Arbeitsverhältnisse umzuwandeln bevor diese Klagen entschieden sind, um die Beschäftigten weiterhin von der tariflichen Bezahlung auszuschließen.

Die Unterfinanzierung der staatlichen Hochschulen führt zu „kreativen“ Gestaltung vormals tariflich gebundenen Arbeitsverhältnissen. Die Betroffenen müssen die aktuellen Veränderungen aber nicht hinnehmen. Bereits im Juni konnte die FAU die Entfristung einer studentischen Hilfskraft in der Rechtsbibliothek durchsetzen werden, da die Befristung der Verträge ebenfalls auf der rechtlich fragwürdige Wissenschaftlichkeit der Tätigkeit beruht.