Arbeitsgericht erklärt Unkraut-Jäten zur wissenschaftlichen Tätigkeit

Pressemitteilung

Im gestrigen Kammertermin hat das Arbeitsgericht Gera Unkraut-Jäten in den Status einer wissenschaftlichen Tätigkeit erhoben und unsere Klage abgewiesen. Damit bleiben die studentischen Hilfskräfte auf den Forschungsfeldern des Jenaer Experiment weiterhin vom Tarifvertrag der Länder ausgeschlossen und somit bei einer Bezahlung zum Mindestlohns. Die betroffene Hilfskraft hat keinerlei wissenschaftliche Ausbildung in den Bereich der Biologie und trägt inhaltlich selbst nichts zum wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn bei. Entsprechend ist die Entscheidung des Arbeitsgericht für uns nicht nachvollziehbar. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.

Das Gericht hat bereits in der Verhandlung durchscheinen lassen, dass diese grundsätzliche Entscheidung auf anderer juristischer Ebene getroffen werden muss und hat entsprechend die Berufung zugelassen. Nach Prüfung des schriftlichen Urteils werden wir ggf. entsprechende Maßnahmen ergreifen. Weitere Prozesse im Bereich des universitären Bibliotheken und im Methodenlabor des Soziologischen Instituts sind bereits anhängig und haben schon zu einer Änderung der zukünftigen Beschäftigung in diesen Bereichen geführt.