Lohneintreibung im Methodenlabor (Universität Jena)

Pressemitteilung

Für drei "studentische Hilfskräfte" aus dem Methodenlabor des soziologischen Instituts der Friedrich-Schiller-Universität Jena konnte eine Nachzahlung, des ihnen zustehenden Lohns, erreicht werden. Insgesamt geht es um Beträge zwischen 500 - 700 Euro pro Person, welche sich durch dutzende, im ersten Halbjahr 2016 unbezahlte, Überstunden ergeben. Im Umkehrschluss heißt dies, dass sie damals weit unter Mindestlohn beschäftigt waren. Nach neunmonatigen Kampf haben sie nun ihr Geld erhalten.

Nachdem auf das Forderungsschreiben im Oktober letzten Jahres keine Reaktion der Universität erfolgte, hat die Freien Arbeiterinnen- und Arbeiterunion (FAU) Erfurt/Jena Anfang 2017 Klage eingereicht. Beim Gütetermin am 2. Februar signalisierte die Rechtsabteilung der Universität Gesprächsbereitschaft und Willen zur außergerichtlichen Einigung, worauf hin das Verfahren ruhen gelassen wurde. Die Verhandlungen zogen sich dann allerdings hin. Zunächst gemachte Zugeständnisse wurden zurückgezogen und mussten erneut unter Hinweis auf das Mindestlohngesetz der Universität abgerungen werden.
In einem weiteren Fall eines Betroffenen aus dem Jahre 2015, nochmals über 500 €, wurde die Verhandlungen zwischen der FAU Erfurt/Jena diese Woche ebenfalls abgeschlossen. Der Zahlungseingang steht noch aus. Die Universität versuchte mittels einer Klausel im Arbeitsvertrag die Bezahlung von Feiertagen zu umgehen und ignoriert damit das Diskriminierungsverbot von Teilzeitbeschäftigten.

Trotz Durchsetzung der Nachzahlung ist die Thematik Methodenlabor für die FAU nicht beendet. Mit aktuell dort Beschäftigten, wie auch mit studentischen Angestellten der Universitätsbibliothek, sind wir gerade dabei tarifliche Bezahlung wie auch Entfristungen durchzusetzen. Sowohl der Ausschluss aus dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) als auch die Befristung erfolgen mittels der angeblichen Wissenschaftlichkeit der Tätigkeit. Eine Wissenschaftlichkeit, welche weder bei der Aufsicht im Methodenlabor noch der Bibliothek gegeben ist. Die FAU wird weiterhin gegen die Unterlaufung des TV-Ls mittels studentischen Beschäftigten vorgehen und somit auch Druck auf das Land ausüben die Universitäten auszufinanzieren, so dass der Betrieb der Hochschule nicht weiter u.a. auf den Schultern der zum Mindestlohn angestellten Studierenden erfolgt.