ThULB zahlt "studentischer Hilfskraft" Tariflohn

Pressemitteilung vom 19. Mai 2017

In der heutigen Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Gera ist die Friedrich-Schiller.Universität allen Forderungen einer in der Uni-Bibliothek beschäftigten "studentischen Hilfskraft" (SHK) nachgekommen. Insgesamt werden für sechs Monate knapp 300 Euro Lohn nachgezahlt und der Vertrag entfristet. Die FAU Erfurt/Jena unterstützte die Klageerhebung am 31. März 2017 und begleitete die betroffene Person in der Güteverhandlung.

Hintergrund ist die Beschäftigung als "studentische Hilfskraft", womit der Anspruch auf den Tarifvertrag der Länder (TV-L) ausgeschlossen wäre. Dadurch, dass die Tätigkeit – Staubwischen und Bücher einräumen – allerdings nicht wissenschaftlichen Charakter hat, ist die Einordnung als studentische Hilfskraft fraglich. Indirekt hat die Uni dem nun zugestimmt, da sie die geforderte Differenz zum Tariflohn (1,63 € pro Stunde) und sogar den Anspruch auf Weihnachtsgeld (Jahressonderzahlung) vollständig nachzahlt, rein formell "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht". Ebenso hing die – nun aufgehobene – Befristung des Arbeitsverhältnisses an der Wissenschaftlichkeit der Tätigkeit.

Dass die Universität in beiden Klagepunkten nachgab und es nicht auf einen Prozess ankommen ließ, zeigt zum einem die massive Unterlaufung des TV-L mittels SHKs und zum anderen die Notwendigkeit erhöhter Wachsamkeit bei als "wissenschaftlich" deklarierten Tätigkeiten. Die Nachzahlung und die Entfristung sind als klare Erfolge zu werten, da nun beispielsweise die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall oder im Urlaub nicht länger durch flexible monatliche Stunden umgangen werden kann. Nächster Schritt ist, nun für die Eingruppierung in den Tarifvertrag zu kämpfen und damit regulär den Tariflohn durchzusetzen anstatt durch Einzelforderungen. Die FAU Erfurt/Jena wird die Konflikte – im Methodenlabor, Bibliothek oder "Jena Experiment" – an der Universität weiter vorantreiben.

FAU Erfurt/Jena, 19. Mai 2017
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