Lohnforderung bei Obi erfolgreich durchgesetzt

Der Baumarkt Obi in Jena Nord hat auf die Aufforderung der FAU Erfurt/Jena hin eingelenkt und seine Zahlung für den entgangenen Urlaub an den Betroffenen überwiesen.

Wir hatten den örtlichen Obi-Baumarkt am 4. März zur Zahlung aufgefordert. Die Reaktion kam recht schnell. Der Baumarkt sah schnell ein, dass er verpflichtet ist, alle Arbeiter*innen über ihren Urlaubsanspruch zu informieren. Das beweist, dass das Recht auf Urlaub und Lohnfortzahlung im Krankheitsfall auch im Minijob unbestritten ist, trotzdem kommt die Nichtinformation und Verweigerung des Anspruchs bei Minijobs häufig vor.

Der Fall zeigt mal wieder, wie leicht es im Bereich der Minijobs für Arbeiter*innen ist, nachträglich noch Geld herauszuholen. Nun ist es auch an der Zeit, schon während laufender Minijobs Verbesserungen durchzusetzen, wozu es gerade an kämpferischen Genoss*innen mangelt. Aber Minijobs bleiben auch in Zukunft ein wichtiges Handlungsfeld für uns. Übrigens sind überarbetete Materialien der Minijob.cc-Kampagne bei uns eingetroffen. Diese sind im Infoladen zur Sprechstunde oder auf Anfrage ganz einfach zu bekommen.