Lohnforderung bei Obi Jena

Minijobbenden mal wieder Rechte vorenthalten

Im Dezember arbeitete ein Kollege in Jena bei Obi, offiziell angestellt als geringfügig Beschäftigter bei Sobig Baumarkt. Weder wurde der Kollege über seinen Urlaubsanspruch informiert, noch gab es dazu einen Verweis im Arbeitsvertrag und entsprechend wurde dieser Anspruch auch nicht gewährt. Als FAU haben wir am 04. März den Arbeitgeber in seinem Namen dazu aufgefordert, diesen Urlaubsanspruch zu vergelten und die entsprechende Summe bis zum 11. März 2016 zu überweisen. Kommt Obi dem nicht nach, werden wir zu juristischen und gewerkschaftlichen Mitteln greifen, denn auch Minijobbende sind Arbeitsnehmende und haben entsprechende Rechte. Rechte, welche wir als Basisgewerkschaft gemeinsam mit Ihnen durchsetzten.

Obi ist dabei für die FAU kein unbekannter Gegner. Bereits 2011 beteiligten sich mehrere FAU Syndikate an Soliaktionen zu denen unsere polnische Schwestergewerkschaft ZSP aufgerufen hatte. Damals ging es um gewerkschaftsfeindliche Aktivitäten des Konzerns in Krakow.