Wir erklären uns solidarische mit den Forderungen der inhaftierten Arbeiter und GG/BO Genossen in der JVA Butzbach und unterstützen ihre Forderungen nach der Gewerkschaftsfreiheit auch hinter Gittern, nach einer Bezahlung nach dem Mindestlohn, Eingliederung in die Rentenkassen und einer Abschaffung der Arbeitspflicht in den deutschen Knästen. Da ein Streik aufgrund der fehlenden rechtlichen Anerkennung als Arbeitnehmer den rund 200 Genossen nicht möglich ist haben sie sich zum Hungerstreik entschlossen, was damit einhergeht, dass sie damit von der Arbeitspflicht entbunden sind.
Auch, wenn wir nicht mit jeden einzelnen Satz der Unterstützungserklärung (siehe unter mehr) vollständig übereinstimmen, hat die Aktion der Genossen unsere vorbehaltlose Unterstützung. Unsere Aufgabe ist es nun ihre Aktion außerhalb der Mauern bekannt zu machen und damit den Druck zu erhöhen. Die Unterstützungserklärung ist nur der erste Schritt, weitere werden folgen.
Aktuelle Infos zum Hungerstreik werden zeitnah auf gefangenenstreik.noblogs.org zu finden sein.
UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNG
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Wir unterstützen die Forderungen der inhaftierten Arbeiter in Butzbach: Gewerkschaftsfreiheit, Mindestlohn, Rentenversicherung und ein Ende der Arbeitspflicht
Gefängnisse in Deutschland sind Sonderwirtschaftszonen:
Stundenlöhne unterhalb von 2 Euro, fehlende Sozialabga-
ben und keine Gewerkschaften, staatliche Subventionen
und besonders flexibel einsetzbare Arbeitskraft, denn für
Gefangene gilt in Hessen wie in elf anderen Bundesländern
die Arbeitspflicht. Gefangene der JVA Butzbach (Hessen)
wehren sich nun gegen diese Arbeitsbedingungen und dro-
hen mangels Streikrecht ab dem 1.12.2015 in den Hun-
gerstreik zu treten.
Diese Ausbeutung von Gefangenen einerseits, ist profitables
Wirtschaften andererseits: In der JVA Butzbach produziert
der Staat beispielsweise gewinnbringend Klettergerüste für
Spielplätze und hochwertiges Büromobiliar. Es ist aber nicht
nur der Staat, der qualitativ Hochwertiges für den Handel
und den Eigenbedarf produzieren lässt. Auch regionale Un-
ternehmen, die Auto- und Elektroindustrie lassen sich diese
Möglichkeit des Lohn- und Sozialdumpings nicht entgehen.
Die JVA Butzbach äußert in ihrer Selbstdarstellung unver-
blümt: Die Justizvollzugsanstalten stellen Räumlichkeiten
und Gefangenenarbeitskräfte (...) zur Verfügung.
Dabei bewirbt die JVA Butzbach auch die Qualität ihrer Pro-
duktion: Sie bieten die Durchführung von branchenüblicher
und maschineller Metallverarbeitung in solider handelsüb-
licher Ausführung. Eine handelsübliche Metallverarbeitung
muss aber auch Tariflöhne und Sozialabgaben beinhalten!
Doch hier wird bei weitem nicht einmal der Minimalstandard
des Mindestlohns gehalten. Statt Rentenansprüche und da-
mit eine Perspektive nach der Haft für arbeitende Inhaftierte
zu ermöglichen, hält die hessische Justiz eine flexible Reser-
vearmee in Ergänzung zu den Lohnarbeitenden in Fest- und
Leiharbeit außerhalb der Gefängnisse bereit.
Die Arbeitspflicht für Gefangene gehört abgeschafft und
ersetzt durch menschenwürdige Arbeitsverhältnisse auch
und gerade hinter Gittern, wo sich der Staat einen Resoziali-
sierungsauftrag auf die Fahnen geschrieben hat. Resoziali-
siert wird hier durch Löhne knapp über dem Nullpunkt und
keinerlei Möglichkeit Rentenansprüche zu erarbeiten vor
allem in Schulden und Altersarmut.
Art. 9 Absatz 3 des Grundgesetzes und Art. 11 Absatz 1 der
Europäischen Menschenrechtskonvention verbürgen das
Recht für jedermann, sich in Gewerkschaften zusammenzu-
schließen. Derzeit bleibt als einzige Arbeitskampfmaßnahme
im Knast der Hungerstreik, um von der Arbeitspflicht vor-
übergehend befreit zu werden. Gewerkschaftsinitiativen
werden mit Sanktionsmaßnahmen wie täglich 23-stündigem
Einschluss (Isolation), Weiterverlegungen (Verhinderung
sozialer Kontakte) und wiederholten Zellendurchsuchungen
(Schikane, Einschüchterung) geahndet. Gewerkschafts-
materialien werden zensiert und Beitritte behindert. Diese
Strafvollzugspraxis ist nicht nur verfassungs- und menschen-
rechtswidrig, sondern auch politisch nicht legitimierbar.
Daher unterstützen wir den Kampf der gefangenen Arbei-
ter der JVA Butzbach um ungeteilte soziale Mindeststan-
dards und fordern:
Gewerkschaftsfreiheit für gefangene Beschäftigte
Anerkennung der Arbeits- und Gewerkschaftsrechte von
gefangenen Arbeiter_innen
Anerkennung der Gefangenengewerkschaft/ Bundesweite
Organisation (GG/BO) als Gewerkschaft
Einstellungen der Sanktionen gegenüber gewerkschaftlichen
Aktivitäten und Gewerkschaftsmitgliedern innerhalb und
außerhalb der Gefängnisse
Mindestlohn für gefangene Beschäftigte und ALG II-Satz für
unverschuldet unbeschäftigte Gefangene
Gleichwertige Einbeziehung in die Sozialsysteme, insbeson-
dere die Rentenversicherung
Ein Ende der Arbeitspflicht im Justizvollzug
Unterstützen auch sie/du mit ihrer/deiner
Unterschrift die Auseinandersetzung
der inhaftierten Kolleg_innen.
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