Erfolgreiche Lohneintreibung beim Film

Pressemitteilung

Im Fall der nicht eingesetzten und nicht bezahlten Komparsin (PM vom 30. Juli) konnte von der FAU Erfurt/Jena gegenüber der Produktionsfirma erfolgreich ein Annahmeverzug durchgesetzt werden. Annahmeverzug bedeutet, dass der*die Arbeitgebenden die im Arbeitsvertrag vereinbarte Arbeitsleistung nicht in Anspruch genommen hat. Der Lohnanspruch aus dem Arbeitsvertrag bleibt aber bestehen, da der*die Arbeitnehmende bereits war die geforderte Arbeit zu leisten. Dies sah – wahrscheinlich nach anwaltlicher Konsultation – auch die Produktionsfirma ein und so konnte sich unbürokratisch auf eine Gage von 100 € pro Drehtag geeinigt werden.

Wieder hat sich gezeigt, wie essentiell es für Arbeitsnehmende ist, über ihre Rechte Bescheid zu wissen und diese dann auch offensiv mit oder ohne Gewerkschaft einzufordern. Solche eine Durchsetzung von Arbeitsrechten kann aus gewerkschaftlicher Sicht aber nur das Sprungbrett für eine Organisierung der von Lohnarbeit abhängigen Menschen sein, um diese Rechte auszubauen und über sie hinaus zu gehen. Dazu ist eine Organisierung der Arbeitnehmende ebenso notwendig wie ein offensives führen von Konflikten in Gegensatz zur offiziell propagandierten Sozialpartnerschaft, welche letzendlich immer auf Kosten der Arbeitnehmenden geht.
Im konkreten Fall ist aber mit der Bezahlung der Komparsin der Fall für die FAU Erfurt/Jena aber abgeschlossen.