Klage gegen die Universität Jena zurück gezogen

In der vergangenen Woche habe wir unsere Klage bzgl. des Unkrautjätens in einem Forschungsprojekt zurück gezogen. Nach wir vor sind wir der Auffassung, dass jene Tätigkeit im Bereich das TV-L fällt und es sich nicht um eine studentische Hilfskraftsarbeit handelt, wie die Universität in der Güteverhandlung am 13. Mai behauptete. Allerdings ist der TV-L nicht allgemeinverbindlich, sprich verbindlich für alle Arbeitsverhältnisse im öffentlichen Bereich, erklärt worden. Damit entfällt unsere Anspruchsgrundlage, da von uns vertretene Person nicht Mitglied in eine den Tarifvertrag abschließende Partei, sprich DGB ist.

Wir werden die Thematik weiter verfolgen und gezielt Personen ansprechend, wo diese Anspruchsgrundlage gegeben ist bzw. jemanden gezielt dort anfangen lassen, um jenes Konstrukt der Universität juristisch auszuhebeln und eine halbwegs angemessene Bezahlung für die in diesem Bereich beschäftigten Teilzeitbeschäftigten zu erreichen.