FAU Erfurt/Jena treibt Lohn im Immergrün (Jena) ein

Chef zahlt Probearbeit und Urlaubsanspruch

Die FAU Erfurt/Jena hat erfolgreich ausstehende Lohnansprüche eintreiben können. Im konkreten Fall ging es um eine Angestellte im Immergrün, welche zum 31. Januar 2014 gekündigt hatte und sich an die FAU wandte. Nachträglich konnte die Bezahlung der anfänglich geleisteten sechs Stunden Probearbeit und sowie eine Vergeltung der 14 Stunden Urlaubsanspruch, auf welchen sie während des Arbeitsverhältnis nicht hingewiesen wurde, durchgesetzt werden.
Nach einmaliger Aufforderung durch die FAU Erfurt/Jena zahlte der Arbeitgeber, trotz Versuch der Relativierung der Ansprüche, innerhalb der gegebenen Frist.
Nach Zahlung der Ansprüche ist dieser Konflikt mit dem Immergrün für uns beendet.

Probearbeit muss bezahlt werden?
Unbezahlte Arbeit gibt es nach deutscher Rechtslage nicht. Nach §612 BGB gilt eine Vergütung "als stillschweigend vereinbart, wenn die Dienstleistung den Umständen nach nur gegen eine Vergütung zu erwarten ist." Sofern also der*die Arbeitnehmende Arbeitsleistungen erbringt, hat der*die Arbeitgebende diese Arbeitsleistung zu bezahlen. Vollkommen unabhängig davon wie dieses Arbeitsverhältnis genannt wird (Probearbeit, Einarbeitung etc.) und ob nach Beendigung des Probearbeitsverhältnisses ein reguläres Arbeitsverhältnis zu Stande kommt.

Urlaubsanspruch auch im Minijob?
Sogenannte Minijobs sind normale (Teilzeit-)Arbeitsverhältnisse, für die folglich alle rechtlichen Regelungen eines normalen Arbeitsverhältnisses gelten. Entsprechend besteht ein Urlaubsanspruch und ebenso übrigens ein Lohnfortzahlungsanspruch im Krankheitsfall. Das heißt explizit die Zeit muss nicht ein anderes Mal nachgearbeitet werden, sondern ist zu bezahlen. Minijob hin oder her. Wer auf seinen Urlaubsanspruch verzichtet schenkt seinem Arbeitgebenden ungefähr 7% seines Lohns.

Wie Ansprüche durchsetzen?
Zunächst sind Ansprüche zu dokumentieren, sprich einen eigenen Stundenzettel führen und seine Arbeitszeiten unabhängig von Arbeitgebenden festzuhalten. Darüber hinaus sollte versucht werden möglichst viel vom Arbeitgebenden abzeichnen lassen (dafür kann man auch irgendeinen Grund vorschieben wie für das Studium, die Krankenkasse etc.) und am Besten den Schichtplan regelmäßig abfotografieren.
Jede*r Arbeitnehmende kann individuell ihre*seine Ansprüche beim Arbeitsgericht durchsetzen, dabei sind die Ansprüche dem Arbeitsgebenden zunächst schriftlich mitzuteilen. Einfacher ist es natürlich kollektiv mit seinen Kolleg*innen im Betrieb. Gemeinsam lassen sich Forderungen immer leichter durchsetzen und die gesetzlichen Ansprüche sollte nur der Anfang sein. Der wirkliche Konflikt beginnt erst, wenn Dinge über diese gesetzlichen Ansprüche hinaus erreicht werden sollen (Lohnerhöhung, bessere Arbeitsbedingungen etc.).