Schutzausrüstung und Arbeitskleidung - wer zahlt?

[FAU Bonn] Ein individueller Konflikt führt zu einer betrieblichen Vereinbarung in einem landwirtschaftlichen Betrieb.

FAU Bonn erzielt Erfolg: Einzel-Arbeitskonflikt führt zu betrieblicher Zusatzvereinbarung für alle Arbeiter*innen

Ein Mitglied des Allgemeinen Syndikats der FAU Bonn erwarb vor wenigen Wochen neu benötigte persönliche Schutzausrüstung (PSA) sowie zweckmäßige Berufsbekleidung.

Das Mitglied ist seit mehreren Jahren als Arbeiter*in in einem landwirtschaftlichen Betrieb tätig. Den Kaufbeleg der Geschäftsführung vorgelegt, wurde eine Erstattung der angefallenen Kosten von rund 200,-€ mit der dubiosen Begründung verweigert, dies sei im Betrieb noch nie Praxis gewesen.

Die FAU Bonn erinnerte die Geschäftsführung schriftlich an ihre Grundpflichten zum Arbeitsschutz und forderte gleichzeitig die Betreiber*innen auf, den gesamten Betrag zu erstatten. Es ist eine logische Konsequenz des Rechts auf körperliche Unversehrtheit, dass das bereits bestehende Arbeitsschutzgesetz nicht nur die Bereitstellung bzw. Erstattung von Schutzausrüstung beinhaltet, sondern alle Maßnahmen seitens Betreiber*innen ergriffen werden müssen, Arbeiter*innen vor Verletzungen und Witterungseinflüssen zu schützen. Noch innerhalb der gesetzten Frist vermeldete das Gewerkschaftsmitglied einen Erfolg: Die Kosten wurden in voller Höhe erstattet.

Dieser beigelegte Konflikt eine*r Arbeiter*in führte zu Aufsehen innerhalb der weiteren Belegschaft, die in den darauffolgenden Tagen gemeinsam eine betriebliche Regelung zur Kostenübernahme von PSA sowie Berufsbekleidung erfolgreich einforderte. Von nun an erhält jede*r Arbeiter*in ein festes, jährliches Budget, das der Beschaffung von Berufsbekleidung für die jeweilige Tätigkeit dient. Diese Regelung wurde in einer Zusatzvereinbarung zum Arbeitsvertrag durch die Geschäftsführung schriftlich bestätigt.

Diese für die Arbeiter*innen positiven betrieblichen Entwicklungen zeigen, dass das Einschalten einer Gewerkschaft nicht nur ihre Mitglieder aktiv unterstützen kann. Gewerkschaftliches Handeln und Einschreiten kann ebenso die Arbeitsbedingungen der gesamten Belegschaft verbessern.

Kein*e Arbeiter*in sollte selbst weder für zweckgeeignete Berufsbekleidung noch für Teile der persönlichen Schutzausrüstung aufkommen - egal ob in Landwirtschaft, Fabriken oder anderswo.

Kämpfe nicht allein für dein Recht - organisier' dich und sei kämpferisch!