Minijobber bekommt Recht gegenüber Bowlingcenter

Pressemitteilung der FAU Halle, 25.09.2015

UPDATE: Am 16.10. hat die Geschäftsleitung vom Bowlingstar den ausstehenden Lohn an den ehemaligen Beschäftigten ausgezahlt und das Zeugnis übermittelt.

In einem vorläufigen Vergleich beider Seiten konnte die ehemalige Aushilfskraft in der Sache ihr Recht durchsetzen. Die Gegenseite verwunderte mit fragwürdigen Drohungen.
In dem Arbeitskonflikt über offene Ansprüche gegenüber dem „Bowling Star Halle“ konnte der Kellner einen guten Vergleich erzielen. Richter Dr. Müller machte klar, dass der Minijobber in jedem der in der Klage angeführten Punkte Recht habe, versuchte aber beide Seiten zu einem gütlichem Vergleich zu bewegen. Die Anwältin des Bowlingcenters hingegen erkannte zwar die Forderungen nach Urlaubsentgelt an, reagierte aber ansonsten mit teilweise haltlosen Beschuldigungen und teilweise einschüchternden Drohungen.

Der Kläger zeigte sich mit dem Ergebnis grundsätzlich zufrieden: „Ich bin froh, hier heute mit einem Vergleich heraus zu gehen, zumal besonders der Richter die grundsätzliche Rechtmäßigkeit meiner Ansprüche betont hat. Ich möchte besonders der FAU Halle für die tatkräftige Unterstützung und Solidarität danken.“ Auch Gewerkschaftssekretär Jan Mikutta zeigte sich zufrieden, äußerte allerdings auch Kritik an den Einschüchterungsversuchen und Vorwürfen seitens des „Bowling Stars“: „Dieser Fall zeigt, dass es sich lohnt, für seine Rechte einzustehen. Gegen öffentliche Kundgebungen jedoch mit rechtlichen Maßnahmen wegen angeblicher Rufschädigung zu drohen, verdreht nicht nur die Verantwortlichkeiten, sondern stellt auch ein sehr fragwürdiges Verhältnis zum Recht auf freie Meinungsäußerung und zur Gewerkschaftsfreiheit dar.“
Der Minijobber hatte mit Unterstützung der lokalen Basisgewerkschaft Freie Arbeiter und Arbeiterinnen Union (FAU) Halle offenes Urlaubsentgelt und die Begleichung unbezahlter, sowie vorenthaltener Arbeitszeit eingefordert. Nachdem der „Bowling Star“ diese zurückwies, musste der Konflikt nun vor Gericht verhandelt werden. Hier zeigte sich die Vertretung des Bowlingcenters nun endlich verhandlungsbereit.