Bezahlt eure Aushilfen anständig! Arbeitsrechte auch im Minijob! Auch im „Bowling Star Halle“!

Aufruf zur Kundgebung am 01.07.2015

Die FAU Halle ruft zu Protest gegen das hallesche Bowlingcenter „Bowling Star“ auf.

Wir unterstützen im Moment eine ehemalige Servicekraft des Bowlingstars in einem Arbeitskonflikt. Diese hatte im Rahmen der gesetzlichen Frist gekündigt und ihre Urlaubsansprüche eingefordert. Daraufhin wurde sie unverzüglich „kalt gekündigt“. Wir bekamen später von der Geschäftsführung schriftlich bestätigt, dass diese der Meinung sei, ihre Aushilfen kündigen zu können, wie sie das wolle und dass keine Urlaubsansprüche bestehen würden. Das wollen wir so nicht hinnehmen!

Wir als FAU Halle fordern die Geschäftsführung des „Bowling Stars“ dazu auf, bisher unbezahlte Arbeitsstunden unseres Mitglieds sowie das ihm zustehende Urlaubsentgelt zu bezahlen!

Leider ist das Verhalten des Bowlingcenters kein Einzelfall! Was viele immer noch nicht wissen: Auch im Minijob gelten die gleichen Rechte wie für alle andere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen auch! Und das besteht auch, wenn kein schriftlicher Arbeitsvertrag geschlossen wurde (wie im Falle des „Bowling Stars“). Das beinhaltet insbesondere einen Anspruch auf bezahlten Urlaub, Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und die gesetzlichen Kündigungsfristen. Oft werden diese Rechte den arbeitenden Menschen jedoch verwehrt, weil diese ihre Ansprüche entweder nicht kennen oder weil sie sich schlecht wehren können.

Wir rufen dazu auf, den Protest vor dem „Bowling Star“ auf die Straße zu tragen und sich mit dem ehemaligen Angestellten zu solidarisieren!

Treffpunkt: Eingangsbereich des „Bowling Star Halle“; Delitzscher Straße 63a .
Zeit: 18:30

Blog der FAU Halle