Frontal21: LeiharbeiterInnen können zeitlich unbefristet Löhne nachfordern

Hintergrund ist der Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom Dezember 2010, nach dem die christliche Tarifgemeinschaft CGZP nicht tariffähig ist. LeiharbeiterInnen, die stets unter dem Druck stehen, zwei Chefs "durchfüttern" zu müssen, wurden unter diesen Verträgen besonders dreist ausgebeutet und um den tatsächlich zustehenden Lohn gebracht.

LeiharbeiterInnen, die zu einem CGZP-Tarif gearbeitet haben oder noch arbeiten, können jetzt rückwirkend auf denselben Lohn klagen, den ein Stamm-Arbeitnehmer am gleichen Arbeitsplatz erhalten hat, so Professor Peter Schüren, Direktor des Instituts für Arbeitsrecht an der Universität Münster.

Knapp 40 Prozent aller Arbeitsverträge in der Leiharbeitsbranche wurden bisher nach CGZP-Tarifverträgen abgeschlossen.
Die Regierung unter Ex-Bundeskanzler Gerhard Schröder hatte bei Einführung der heutigen Leiharbeit gezielt eine Lücke für die Wirtschaft geschaffen, um durch Leiharbeit einen Niedriglohnsektor zu schaffen, indem sie Scheingewerkschaften (sog. Gelbe Gewerkschaften) gründet, die zu Lasten der ArbeitnehmerInnen die Arbeitsbedingungen stets weiter nach unten verhandeln. Das auch von der Merkel-Regierung als "arbeitsmarktpolitische Steuerungsinstrument" gepriesene "Wundermittel" wird nun hoffentlich von der Gier seiner Macher eingeholt. Zahlreiche Leiharbeitsbetriebe stünden dann vor der Zahlungsunfähigkeit.

Nach Ansicht von Schüren können die Leiharbeiter ihren Anspruch rückwirkend bis 2003 geltend machen: "Lohnansprüche von Leiharbeitnehmern, die zu den Dumpingkonditionen der CGZP gearbeitet haben, sind bisher nicht verjährt, und zwar unabhängig davon, ob das 2003, 2004 oder später war." Zwar verjährten Lohnansprüche normalerweise in drei Jahren, nicht aber in diesem konkreten Fall. Da die Rechtslage bis vor kurzem völlig unklar war, sei die Verjährung gehemmt worden, so der Arbeitsrechtsexperte.

Frontal21 wird am Di, d. 18.01.11 um 21 Uhr Fälle darstellen, die belegen, wie maßlos sich Leiharbeitsfirmen und Entleihbetriebe an den Verträgen durch die Scheingewerkschaft CGZP ungerechtfertigt bereichert haben. Damit wurden Sozialversicherungsbeiträge und Löhne in Milliardenhöhe auf Kosten der prekär Beschäftigten und der Rentenkasse eingespart. Am Beispiel einer bundes- und europaweit agierenden Leiharbeitsfirma werden in der Sendung Beispiele intensiver Ausbeutung dargestellt.

Infos zur Sendung:

Frontal 21 vom 18.01.2011

Die Sendung ist anschließend in der ZDF-Mediathek zu sehen:
ZDF Mediathek: Frontal 21 vom 18.01.2011.

Die FAU fordert bereits seit langer Zeit:
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