Kapitalist bleibt Kapitalist - Klage gegen LabourNet abgewiesen

Eine erfreuliche Nachricht wurde heute von LabourNet verbreitet. Die Entscheidung es Landgerichts Hamburg (Pressekammer) vom 13. Juni 2008: Klage der Firma Ixion gegen das LabourNet Germany wurde abgewiesen. Das Gericht hat anerkannt, dass Kapitalist kein Schimpfwort, sondern eine Bezeichnung der Besitzverhältnisse ist.

Wir dokumentieren die Nachricht im Anhang.

Das Landgericht Hamburg hat am 13.6.08 die Klage der Fa. Ixion gegen Mag Wompel als verantwortliche Redakteurin und gegen das LabourNet Germany in allen Punkten abgewiesen.

Dazu unser Anwalt, Alain Mundt: "Die Entscheidung des Landgerichts Hamburg kann noch nicht abschließend bewertet werden, da eine Urteilsbegründung noch nicht vorliegt. Eines kann aber schon jetzt gesagt werden: Kapitalist ist kein Schimpfwort. Das Landgericht Hamburg hält es zu Recht für zulässig, wenn im Rahmen betrieblicher Auseinandersetzungen Teile der Belegschaft die Betriebsleitung als Kapitalisten bezeichnen. Auch wenn dieses bewusst negativ gemeint ist. Zudem hat es das Landgericht offenbar für rechtens erachtet, die Drohung mit Arbeitsplatzverlust und Insolvenz, wenn von der Belegschaft keine erheblich verschlechterten Arbeitsbedingungen akzeptiert würden, als Erpressung zu bezeichnen. Es hat offenbar zudem dem Quellenschutz, hier in Form von Informanten aus der Belegschaft, einen hohen Wert beigemessen.

Dagegen führt aufgrund einer Anzeige der Geschäftsleitung von IXION die Staatsanwaltschaft seit fast einem Jahr ein Ermittlungsverfahren in dieser Sache wegen Beleidigung gegen die Chefredakteurin des Labournets. Die Staatsanwaltschaft Bochum hat daher jetzt unverzüglich das Ermittlungsverfahren mangels Tatverdachts einzustellen."

Wir danken allen UnterstützerInnen und werden selbstverständlich über die schriftliche Urteilsbegründung berichten.

Der Fall "Ixion verklagt LabourNet" ist dokumentiert unter
http://www.labournet.de/branchen/sonstige/masch/ixion.html