Telekom-Streik: Keine Alg-II-Kürzung bei verweigertem Streikbruch

Angesichts des aktuellen Streiks bei der Telekom, versucht das Management mit Sonderprämien von bis zu 1.000 Euro Beschäftigte zum Streikbruch zu bewegen. Gleichzeitig heuert die Telekom in großem Umfang Personal über Zeitarbeitsfirmen an. Betroffene können den Streikbruch verweigern, auch wenn sie Alg-II-BezieherInnen sind.

Die Telekom versucht derzeit, Streikbrecher u.a. über die Zeitarbeitsfirmen "Persona"´und "Manpower" zu rekrutieren. Eigentlich müssten die Sklavenhändler nach dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz die Beschäftigten darauf hinweisen, dass diese ein Verweigerungsrecht haben, wenn sie in einem bestreikten Betrieb arbeiten sollen (§ 11 Abs. 5). Stattdessen wurden in mehreren Fällen LeiharbeiterInnen, die sich weigerten, als Streikbrecher bei der Telekom zu arbeiten, entlassen. So z.B. bei "Manpower" in Kassel.

Eine besondere Situation ergibt sich für BezieherInnen von Alg-II, die während des Streiks bei der Telekom von Sklavenhändlern zur Telekom geschickt werden sollen. Denn denen droht natürlich auf den ersten Blick nicht nur die rechtswidrige Entlassung sondern sie müssen sich zusätzlich Gedanken darüber machen, ob ihnen die JobCenter nicht auch noch eine Kürzung verpassen.

Die JobCenter sind zur Neutralität bei Streiks verpflichtet. Sie dürfen deshalb keinerlei Sanktionen für den Fall verhängen, dass jemand sich weigert der Nötigung eines Sklavenhändlers zu folgen und Streikbruch zu begehen. Die Bundesagentur für Arbeit hat laut einer Pressemitteilung des DGB Berlin-Brandenburg jüngst bekräftigt, dass es keine Sperren des Arbeitslosengeldes für verweigerten Streikbruch geben wird. Allerdings weist sie nicht auf die Verweigerungsmöglichkeit hin, wenn sie aktuell Leute zur Arbeit bei Sklavenhändlern zwingt.

Streikbruch ist niederträchtig und muss verweigert werden. Wenn Leute deswegen gefeuert werden, kann es nur eine Antwort geben: Den Sklavenhändlern auf die Pelle rücken!