Der Tarifabschluss für die Kommunalbeschäftigten in Hamburg

Streikziel verfehlt

Für die überwiegende Mehrzahl der kommunalen Beschäftigten in Hamburg wurde das Streikziel „Beibehaltung der 38,5 Stunden – Woche für Alle“ verfehlt.
Nur die wenigsten Beschäftigten erfüllen die Voraussetzungen, die eine Wochenarbeitszeit von 38 bzw. 38,5 Stunden beinhalten.
Eine durchschnittliche Umrechnung des Tarifergebnisses ergibt eine Wochenarbeitszeit von 38,8 Stunden.

Der Tarifabschluss für die Kommunalbeschäftigten in Hamburg

Entgeltgruppen TVöD 1 – 9
bis 49 Jahren / ab 50 Jahren
ohne Kind bis 12 J. mit Kind bis 12 ohne Kind bis 12 J. mit Kind bis 12 J.
39 Stunden 38,5 Stunden 38 Stunden 38 Stunden

Entgeltgruppen TVöD 10 und 11
bis 55 Jahren / ab 56 Jahren
ohne Kind bis 12 J mit Kind bis 12 J. ohne Kind bis 12 J mit Kind bis 12 J.
39,5 Stunden 39 Stunden 39 Stunden 39 Stunden

Entgeltgruppen TVöD 12 – 15 Ü
ohne Kind bis 12 Jahren mit Kind bis 12 Jahren
40 Stunden 39,5 Stunden

Fazit:

Streikziel verfehlt

Für die überwiegende Mehrzahl der kommunalen Beschäftigten in Hamburg wurde das Streikziel „Beibehaltung der 38,5 Stunden – Woche für Alle“ verfehlt.
Nur die wenigsten Beschäftigten erfüllen die Voraussetzungen, die eine Wochenarbeitszeit von 38 bzw. 38,5 Stunden beinhalten.
Eine durchschnittliche Umrechnung des Tarifergebnisses ergibt eine Wochenarbeitszeit von 38,8 Stunden.

Wenn man nun – zurecht – davon ausgeht, dass eine Arbeitszeitverlängerung den Abbau von Arbeitsplätzen nach sich zieht und grundsätzlich ältere Beschäftigte hiervon betroffen sein werden, wird sich die Gruppe der über 50 Jährigen dauerhaft weiter verringern, faktisch mehr Beschäftigten unter die verschlechterten Regelungen fallen.

Aus diesem Grund haben sich in der Urabstimmung 58% der ver.di-Mitglieder gegen die Übernahme der Abschlusses ausgesprochen. Auch wenn für die Fortsetzung des Streiks eine Mehrheit von 75% erforderlich gewesen wäre, ist dies ein eindeutiger Misstrauensbeweis gegen die Organisation.

Mit der unterschiedlichen Reglung der Arbeitszeit verabschiedet sich ver.di weiter – und nicht zum ersten Mal – vom Grundsatz gleicher Arbeitsbedingungen für alle Beschäftigten.

In der Praxis wird dieser Abschluss folgende Konsequenzen nach sich ziehen:

- Diskriminierung von älteren Beschäftigten bzw. BewerberInnen in Hamburger Kommunalverwaltung
- Diskriminierung von Beschäftigten bzw. BewerberInnen mit Kindern unter 12 Jahren in Hamburger Kommunalverwaltungen (künftig werden wohl nicht nur weibliche Bewerberinnen sondern auch männliche Bewerber – verbotswidrig – nach ihrem Kinderwunsch gefragt werden)

- Förderung von Spaltung und Neidprozessen innerhalb der Belegschaft


Wichtig: Das Land gibt den Ton an !

Der TvöD beinhaltet die Regelung, dass die mit den Ländern zu vereinbarenden Arbeitszeiten, auch auf die Kommunen übertragen werden (Meistbe- günstigungsklausel).

Die Forderungen der Länder liegen unverändert bei 40 – 42 Stunden pro Woche.

Da ver.di in den Ländern – anders als in den Kommunen – kaum Kampfkraft besitzt, ist zu erwarten, dass über kurz oder lang die Arbeitszeit der Kommunalbeschäftigten entsprechend erhöht wird, auch wenn in den jetzigen Arbeitkämpfen etwas anderes erreicht wird.

Dies ist das direkte Ergebnis der katastrophalen Regelungen des TvöD, die eine Spaltung der Beschäftigten in Kommunen, Land und Bund manifestiert und nicht etwa die Regelungen der kampffähigsten Bereiche ( Kommunen ) für alle verbindlich macht, sondern die der Länder, in denen akzeptable Ergebnisse nicht zu erwarten sind.

Soweit ist die – offensichtliche – Taktik der Länder, sich dem TvöD zu verweigern, um eine Spaltung der öffentlichen Beschäftigten und eine Schwächung der Kampfkraft zu erreichen, erfolgreich.

Spannend wird sein, wie der Tarifabschluss mit den Ländern letztlich tatsächlich aussieht und wie die ver.di–Mitgliedschaft darauf reagieren wird, wenn ihre Streiks letztlich unnütz waren !


Info: FAU Hamburg