Berlin: Wundersames Verschwinden von ALG II-Anträgen

Die Arbeitsagentur Berlin-Storkower Straße erhielt am Dienstag (erneut) Besuch von einigen Mitgliedern der FAU Berlin. Einem Mitglied des Allgemeinem Syndikats wurden die Bezüge gekürzt, da ihr rechtzeitig abgegebener Antrag verschwunden war. Wie sich aus Gesprächen vorort ergab, offentsichtlich kein Einzelfall. Wir dokumentieren hier das Flugblatt zur Aktion.

Vorsicht!

ALG -Antragsunterlagen verschwinden
in der Arbeitsagentur durch...

...Schlamperei? ...Willkür? ...Datenfehler? ...Vorsatz?

Auftrag erfüllt? Die von Clara Z. (Name geändert) fristgerecht bei der
Arbeitsagentur Berlin-Pankow, Storkower Straße, eingereichten
Antragsunterlagen für Arbeitslosengeld sind nicht mehr auffindbar. Laut
Aussage des zuständigen Teamleiters Herr Voigt liegen weder die in
Anwesenheit von Clara Z. in das Computersystem eingegebenen Daten, noch
das handschriftlich ausgefüllte Antragsformular bei der Agentur vor.

Clara Z. hatte am 30.11.04 von ihrer Arbeitsstelle die Kündigung zum
31.12.04 erhalten. Daraufhin meldete Sie sich am 6.12.04 bei der
Arbeitsagentur Berlin-Pankow arbeitssuchend und stellte einen Antrag auf
Arbeitslosengeld.

Am 3.1.05, dem ersten Tag ihrer Erwerbslosigkeit, sprach sie bei der
Arbeitsagentur vor und füllte erneut sämtliche Antragsformulare aus.

Als nach sechs Wochen noch keine Rückmeldungen von der Arbeitsagentur
eingetroffen waren, fragte Clara Z. persönlich am 17.2.05 bei der Agentur
nach. Sie erhielt keinerlei Informationen bezüglich ihres Antrags. Am
18.2.05 versuchte Clara Z.’s Gewerkschaftsvertreter der FAU-IAA Berlin
durch Nachfrage bei dem Teamleiter der Vermittlungsabteilung, Herr Kunz, den
Bearbeitungsvorgang zu beschleunigen. Wegen ausbleibender Antwort seitens
der Agentur wurde 10 Tage später der Direktor der Geschäftsstelle Pankow
angeschrieben. Trotz dieser und weiterer Bemühungen der Betroffenen gab es
von Seiten der Arbeitsagentur keine Reaktionen.

Nach insgesamt 8 Wochen erhielt Clara Z. einen Minderungsbescheid über ihr
Arbeitslosengeld wegen angeblich nicht fristgerechter Anmeldung der
Erwerbslosigkeit. Als Begründung führte die Arbeitsagentur an, dass Clara
Z. sich 31 Tage zu spät gemeldet hätte. Ihr am 3.1.05 eingereichter
Antrag auf Arbeitslosengeld lag der Agentur also angeblich nicht vor.

Daraufhin sprach Clara Z. im Beisein ihrer Rechtsanwältin bei der
Bearbeiterin Frau Kröger vor. Diese verwies sie an den Teamleiter Herr
Voigt. Dieser wurde offensichtlich nervös und rechtfertigte die
Entscheidungen seiner Sachbearbeiterinnen mit Hinweis auf die Aktenlage.
Er könne nichts für Clara Z. tun, da sie keinen Antrag gestellt hätte.
Sowohl die handschriftlich ausgefüllten Formulare als auch die in das
Rechnersystem eingegebenen Daten bleiben angeblich unauffindbar. Für Clara
Z. bedeutet dies: Minderung ihrer Bezüge.

Es bleibt zu fragen, ob in diesem Fall lediglich fahrlässig Akten verloren
gingen oder ob hier mit Vorsatz eine unbequeme Person um die volle Höhe
der ihr zustehenden Leistungen gebracht werden soll.

Als Schlussfolgerungen bleiben festzuhalten:

- Höchste Vorsicht im Umgang mit der Arbeitsagentur!
- Niemals alleine zur Agentur gehen. Ihr habt das Recht, eine Begleitung
mitzunehmen. Eine Begleitung ist ein Zeuge!
- Von allen eingereichten Unterlagen Kopien machen, die Abgabe quittieren
lassen!
- Öffentlichkeit schaffen, Verbündete suchen. Die Schreibtischtäter müssen
ins Rampenlicht gezerrt werden!

Falls Ihr ähnliche Erlebnisse hattet, dann meldet Euch bei:
FAU-IAA Berlin, Allgemeines Syndikat, Straßburger Straße 38, 10405 Berlin
E-Mail: asy-b(a)fau.org
Tel.: 030 – 287 00 804
Im Internet: www.fau.org

FAU-IAA – Endlich eine kämpferische Gewerkschaft!