Hartz IV blockieren: Arbeitslosengeld II-Anträge verzögern!

Es besteht die realistische Chance, dass die Umsetzung von Hartz IV zum 1. Januar kippt und sich um Monate verzögert. Das wäre ein kleiner Sieg für uns und eine erste Schlappe für die Strategen der Armutsverwaltung. Dafür würde es reichen, wenn viele Leistungsberechtigte ihre Formulare erst Anfang Dezember 2004 abgeben.

Die Agenturen für Arbeit pfeifen jetzt schon aus dem letzten Loch, die Mitarbeiter sind unmotiviert, schlecht eingearbeitet, die Computerprogramme funktionieren nicht. Ein kleiner Tritt noch und der tönerne Riese fällt auf die Schnauze.

Die internen "Leitlinien der Bundesagentur" geben an: "Alle Zahlungen müssen bis zum 10. Dezember 2004 angewiesen werden, ggf. erfolgen Abschlagszahlungen für vollständige, noch nicht bearbeitete Anträge!". Ab dem 1. Januar 2005 müssen für unmittelbar Bedürftige Bargeld und Schecks bereitgehalten werden.

Die "Westdeutsche Zeitung" meldete, dass die Bundesregierung im Oktober prüfen wolle, ob das "Hartz IV-Gesetz" pünktlich in Kraft treten könne.

Muss ich zu Vorladungen bei der Arbeitsagentur erscheinen?

Um die Anträge einzutreiben, schicken uns die Arbeitsagenturen persönliche Termine, bei denen wir unsere Formulare abgeben sollen. Diese Termine sind für die Abgabe der Anträge keineswegs bindend. Wenn die Vorladung sich ausschließlich auf das Ausfüllen oder die Abgabe der ALG II Anträge bezieht, braucht ihr nicht hingehen.

Falls das Scheiben für den Termin auch andere Gründe nennt (z.B. Berufsberatung, Vermittlung), es missverständlich klingt, oder ihr unsicher seid, solltet ihr hingehen (Mitwirkungspflicht nach §309 SGB III), könnt aber immer sagen, dass ihr den Antrag noch nicht abgeben wollt, Euch noch ausführlich informieren müsst.

Geld her - oder richtig Zoff!

Lasst euch nicht ins Bockshorn jagen von der Androhung, wir könnten 2005 ohne Geld dastehen, wenn wir die Anträge später abgeben.

Wir müssen offensiver an die Sache heran gehen: Wenn eine(r) von uns im Januar oder Februar 2005 tatsächlich ohne Geld dastehen sollte, dann kracht es richtig.

Dann werden wir gemeinsam so lange in den Amtsfluren sitzen, bis die Schecks, Abschlagszahlungen oder sonstiges bar in unsere Hände wandern. Dieses Szenario wird sich Rot-Grün ersparen wollen. Also: Mitmachen, Antrag verzögern und weitersagen!

Gemeinsame Abgabe der ALG II-Anträge
Montag, 6. Dezember 2004

Musterstadt
11.00 Uhr
vor der Arbeitsagentur
Musterstrasse 100


Rechtliches

I. Wie müssen die Anträge gestellt werden?

Laut Begleitschreiben zum Antragsformular ist der Anspruch auf Leistungen gesichert, wenn der Antrag am 1. Werktag im Januar 2005, also am 03.01.2005 abgegeben wird. "Der Antrag ist an keine Form gebunden, Sie können ihn also schriftlich, telefonisch oder auch persönlich stellen. Die erforderlichen Unterlagen müssen Sie aber in jedem Fall noch nachreichen." (Bundesagentur für Arbeit; Wichtige Hinweise..., 13. Juni 2004) Achtung: Zeugen nicht vergessen!
Ein Termin beim Fallmanager ist nicht nötig.

II. Vorladungen der Arbeitsagentur

Es besteht eine allgemeine Meldepflicht. Man muss also zur Arbeitsagentur gehen, wenn man eingeladen wird. Es sei denn, die Einladung bezieht sich tatsächlich ausschließlich auf die Abgabe des ALG II-Antrages.
Sobald man sich unsicher ist, sollte man aber hingehen, weil die Agentur für Arbeit (AA) die Einladung zur Abgabe der Anträge auch gerne mit einem Termin zur Vermittlung in Ausbildung und Arbeit verbindet.
Zur Abgabe des Antrages kann man jedoch nicht gezwungen werden. Auch wenn die Mitarbeiter/innen der Agentur versuchen, uns mit mehr oder weniger sanftem Druck dazu zu drängen.

III. Stellungnahme der Bundesagentur für Arbeit

Die Pressesprecherin der Bundesagentur für Arbeit, Ilona Mirtschin sagte selber im Interview mit dem MDR, dass es 'rechtlich keine Grundlage dafür gibt, dass die Arbeitslosen jetzt schon ihre Anträge abgeben müssen.'
(Im Internet zu finden unter: http://www.mdr.de/nachrichten/reformen/1590833.html).

IV. Hintergrund: Es gibt keinen Zwang zur Beantragung von Sozialleistungen!

Wenn das ALG II oder die aktuelle Leistung (Arbeitslosenhilfe/Sozialhilfe) trotzdem gestrichen/gekürzt wird, weil ihr den Antrag für ALG II noch nicht abgegeben habt, sofort Widerspruch gegen den Bescheid einlegen! Für solche Sanktionen gibt es keine rechtliche Grundlage.
Nach der Rechtslage reicht der 1. Januar 2005 für die Abgabe aus, um den Anspruch zu wahren. Wir schlagen für die gemeinsame Abgabe der ALG II Anträge einen etwas früheren Termin vor: den 6. Dezember 2004. Dann haben wir zur Sicherheit noch zweieinhalb Wochen.

V. Welche Konsequenzen hätte eine kollektive Abgabe für die einzelnen Personen

Juristisch keine. Auf jeden Fall könnten aber die Namen der Beteiligten den Fallmanager/innen bekannt werden. Ob das zu Schikanen führt, ist fraglich, schließlich legt sich niemand gern mit einer Gruppe von Menschen an, die zusammen halten. Außerdem können wir darauf ja auch kollektiv reagieren... "Können Sie mir ihren Namen noch mal buchstabieren..."


Den Aufruf könnt ihr u.a. hier als Muster zum Eindrucken eures Treffpunktes mit Uhrzeit etc. herunterladen.