Freibeträge für Lebensversicherungen Langzeitarbeitloser als zu niedrig erachtet

Der verschärfte Zugriff der Arbeitsämter auf das Vermögen von Langzeitarbeitslosen verstößt nach einem Gerichtsurteil gegen das grundgesetzlich garantierte Sozialstaatsprinzip. Für Lebensversicherungen müssen höhere Freibeträge als derzeit gewährt gelten, entschied das Sozialgericht Aachen.

Dem Urteil zufolge verletzte die Bundesregierung den Vertrauensschutz, als sie 2002 entschied, Langzeitsarbeitslosen und ihren Partnern bei der Anrechnung von Lebensversicherungen nur noch einen Freibetrag von 200 Euro je Lebensjahr statt zuvor 520 Euro einzuräumen.

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