Jürgen Peters und IG Metall erkennen christlichen Leiharbeits-Tarifvertrag an

Nachdem der 1. Vorsitzende der IG Metall, Jürgen Peters am 26.2.03 den bundesweit ersten Flächentarifvertrag für die Zeitarbeit, den die Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitunternehmen
(INZ) mit der Tarifgemeinschaft des Christlichen Gewerkschaftsbundes -
mit Wirkung ab 1.3.03 - abgeschlossen hat, noch als "schmuddeligen
Hinterzimmerabschluß" diffamierte, gab es jetzt vor dem Nürnberger
Arbeitsgericht eine positive Klarstellung.

Die INZ hat mit Antrag vom 16.4.03 vor dem Nürnberger Arbeitsgericht auf
Unterlassung der beleidigenden Äußerungen und der unzulässigen
Boykott-Aufrufe an die IG Metall-Betriebsräte geklagt, um die Existenz
ihrer Mitgliedsbetriebe zu sichern und ihre Verbandsinteressen zu
vertreten. Nun hat sich Jürgen Peters und die IG Metall in einem
Vergleich auf Vorschlag der Vorsitzenden Richterin Dr. Steindl mit
Beschluß (16 Ca 4120/03) vom 25.8.03 rechtskräftig verpflichtet,
Boykott- Aufrufe und entsprechende Diffamierungen zu unterlassen.

Obwohl die IG Metall während des Verfahrens wieder die angeblich nicht
vorhandene Tariffähigkeit von Christlichen Gewerkschaften thematisierte
und somit die Wirksamkeit des abgeschlossenen Tarifvertrages in Frage
stellen wollte, ergab der weitere Verhandlungsverlauf und insbesondere
das Verhandlungsergebnis dazu keine verwertbaren Erkenntnisse.

Somit trägt die INZ mit ihrem, offenkundig auch aus Sicht der IG Metall,
wirksamen Tarifvertrag dazu bei, dass der für unsere Wirtschaft nötige
Wettbewerb auch zwischen den Gewerkschaften in Gang gekommen ist, und
die Unternehmen nun nicht mehr gezwungen sind, sich ausschließlich den
DGB-Zeitarbeit-Tarifverträgen anzuschließen, die ab 1.1.04 wirksam
werden.

Die INZ...

...ist seit 1987 der Arbeitgeberverband für mittelständische
Personaldienstleister und vertritt bislang bundesweit über
170 Mitgliedsbetriebe. Im Zusammenhang mit den Hartz-Gesetzen
wenden darüber hinaus auch ca. 500 Personal Service Agenturen (PSA)
den vorliegenden Tarifvertrag an.

Quelle: Norbert Grünwald - www.inz-ev.de