Kuddelmuddel im Tarifstreit Zeitarbeit/PSA

Es wird wieder spannend - zumindest was Zeitarbeits- und
PSA-Arbeitsverträge angeht:

der CGM wurde am Freitag, 12.9., vom
Stuttgarter Arbeitsgericht die Gewerkschaftseigenschaft aberkannt. (*)
Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig. Es werden
sicherlich auch zwei weitere Instanzen folgen.

Damit sind jedoch die beiden Tarifverträge der CGB Zeitarbeit/PSA
(mit INZ und MVZ) angreifbar, da die CGM als eine der fünf
beteiligten christlichen Gewerkschaften nun nicht mehr tariffähig ist!
Arbeitsverträge mit einzelvertraglicher Bezugnahme auf diese beiden
Tarifverträge sind m.E. damit nicht gültig.

Es scheint auch so, dass die INZ aufgrund eines Urteils zur Unterlassung
von Boykott-Aufrufen seitens der IGM so blauäugig ist, zu glauben,
die IGM hätte ihre Scheiß-Tarife akzeptiert. Wirklich naiv.

Die christliche Metallergewerkschaft des CGB war nicht in der
Lage, Mitgliederlisten nach Branchen vor Gericht vorzulegen, da sie ihre
88-97 Tausend Mitglieder nur nach Berufen erfaßt. Außerdem urteilten
die Richter, dass 43 hauptamtliche Funktionäre nicht in der Lage seien,
die Einhaltung der Tarifverträge zu überwachen...

(*) Anm.: Hier ist die Tariffähigkeit als Gewerkschaftseigenschaft gemeint, das Recht eine Gewerkschaft zu "sein" kann das Gericht nicht aberkennen.