Clement lockert Auskunftspflicht für Zeitarbeitsunternehmen

Das Wirtschaftsministerium hat die rechtlichen Bedingungen für die
Zeitarbeitsbranche gelockert.

Entleihende Betriebe müssen ihren Zeit- und Leiharbeitnehmern künftig
keine Auskunft mehr über die Arbeitsbedingungen - etwa die Entlohnung - der Stammbelegschaft geben, wenn es einen Tarifvertrag für die
Zeitarbeiter gibt.

Das geht aus dem Entwurf für das dritte Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt (Hartz-III-Gesetz) hervor. Es soll am
13. August das Kabinett passieren und 2004 in Kraft treten. Nach
bisherigem Recht sind entleihende Unternehmen verpflichtet,
Beschäftigten, die nur für ein paar Wochen bei ihnen angestellt sind,
genaue Auskunft über Verdienste, Arbeitszeiten und sonstige
Vertragsbedingungen der Stammbelegschaft zu geben. Die Auskunftspflicht
wird vielfach als Einstellungshemmnis beklagt. 80 Prozent der kleineren
Unternehmen hätten die Auskunftsverpflichtung in Umfragen als Ursache
dafür genannt, dass sie keine Zeitarbeitnehmer mehr einstellen wollten,
teilte der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (IGZ)
mit.

Auf diese Kritik ist die Bundesregierung jetzt eingegangen: Das
Hartz-III-Gesetz sieht entsprechende Änderungen des
Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vor. "Werden die Arbeitsbedingungen
des Leiharbeitnehmers durch einen Tarifvertrag geregelt, oder vereinbart
der Verleiher mit einem zuvor arbeitslosen Leiharbeitnehmer in den ersten
sechs Wochen der Überlassung mindestens ein Arbeitsentgelt in Höhe des
Arbeitslosengeldes, sind Auskünfte des Entleihers über die
Arbeitsbedingungen vergleichbarer Stammarbeitnehmer in seinem
Unternehmen in der Regel entbehrlich", heißt es in der Begründung des
Gesetzes.

Einstiegslöhne bis zu 14 Prozent niedriger

In der Branche waren unlängst Tarifverträge geschlossen worden, die
Einstiegslöhne für Zeitarbeitnehmer vorsehen, die etwa 10 bis 15
Prozent unter denen der Stammbelegschaften liegen. "Die Änderungen bei der
Auskunftspflicht können die Lage der Branche verbessern", sagte IGZ-
Geschäftsführer Werner Stolz. Die Nachfrage nach Zeitarbeitnehmern
nehme konjunkturbedingt wieder leicht zu. 2003 hoffe die Branche auf ein
Umsatzwachstum von fünf bis sechs Prozent gegenüber 2002. 2000 gab es
ein Plus von 20 Prozent.

Birgit Marschall © 2003 Financial Times Deutschland