Agenda 2010 Teil 4 - Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe

Bundeskanzler Gerhard Schröder sagte am 14. März 2003 bei der Vorstellung der Agenda 2010: "Ich akzeptiere nicht, dass Menschen, die arbeiten wollen und können, zum Sozialamt gehen müssen, während andere, die am Arbeitsmarkt womöglich gar nicht zur Verfügung stehen, Arbeitslosenhilfe beziehen. Ich akzeptiere nicht, dass Menschen, die gleichermaßen bereit sind zu arbeiten, Hilfen in unterschiedlicher Höhe bekommen. Ich denke, das kann keine erfolgreiche Integration sein."

Um diesem Anspruch der Agenda 2010 gerecht zu werden, sollen Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zu einer neuen, einheitlichen Leistung zusammengeführt werden. Künftig sollen alle erwerbsfähigen Sozialhilfe- und Arbeitslosenhilfebezieher und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, Anspruch auf die neue Leistung haben. Erwerbsfähig sind - im Sinne der Definition des Rentenrechts - alle, die mindestens drei Stunden täglich arbeiten können. Für nicht erwerbsfähige Personen wird es weiterhin Sozialhilfe geben.


Die neue Leistung


Die neue Leistung soll weitgehend pauschaliert sein und durch eine verbesserte Freibetragsregelung mehr Anreize zur Arbeitsaufnahme geben. Der Freibetrag vom Erwerbseinkommen soll künftig auch die jeweilige Anzahl der Familienmitglieder berücksichtigen, die mit dem erwerbsfähigen Hilfeempfänger zusammenleben und somit der Einkommenssituation von Alleinerziehenden und Familien mit Kindern Rechnung tragen.

Darüber hinaus sollen bei Beschäftigungsaufnahme verstärkt befristete Arbeitnehmerzuschüsse gewährt werden können. Bei der Vermögensanrechnung soll private Altersvorsorge bei der Feststellung der neuen Leistung in angemessenem Umfang frei bleiben. Für den Übergang vom Arbeitslosengeldbezug zu der neuen Leistung soll es einen auf zwei Jahre befristeten, degressiven Zuschuss geben. Auch hierbei wird die Familiengröße berücksichtigt.


Die neue Leistung umfasst als Grundleistung Leistungen zum Lebensunterhalt sowie die Eingliederungsleistungen. Sie soll auch Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, sozialen Pflegeversicherung und Rentenversicherung beinhalten.


Einrichtung von Job-Centern


Für die Bezieher der neuen Leistung gibt es über die ebenfalls neu einzurichtenden Job-Center einen einheitlichen Zugang zu allen Leistungen: Beratung, Arbeitsvermittlung und Förderleistungen sowie ein einheitliches Transferleistungssystem. Entsprechend müssen die Hilfebezieher auch mitwirken und z.B. bei Ablehnung einer zumutbaren Arbeit mit Kürzungen der Leistung rechnen.


Entlastungen für Bund, Länder und Kommunen


Die bisherigen Doppelstrukturen bei der Vermittlung von Arbeitslosen und der Leistungsauszahlung werden beseitigt: Arbeitslosenhilfe gab es vom Bund, Sozialhilfe von den Kommunen; beide finanziert durch Steuermittel. Dies führte zu Fehlanreizen ("Verschiebebahnhöfe"). Durch eine Zusammenlegung beider Systeme zu der neuen einheitlichen Leistung für erwerbsfähige Langzeitarbeitslose kann der bürokratische Aufwand verringert und die Hilfe für die Betroffenen optimiert werden. Träger der neuen Leistung soll die Bundesanstalt für Arbeit sein.


Sonderprogramm für jugendliche Sozialhilfeempfänger


Im Vorgriff auf die Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe plant die Bundesregierung ein Sonderprogramm für insgesamt 100.000 jugendliche Sozialhilfeempfänger bzw. Arbeitslosenhilfebezieher zwischen 15 und 25 Jahren, die langzeitarbeitslos oder von Langzeitarbeitslosigkeit bedroht sind. Der Programmschwerpunkt soll in strukturschwachen Regionen und somit vornehmlich in den neuen Bundesländern liegen. Aber auch Arbeitsamtsbezirke mit geringer Arbeitslosigkeit werden nicht ausgeschlossen. Darüber hinaus bietet das Programm den Kommunen und insbesondere den kommunalen Beschäftigungsträgern einen finanziellen Anreiz, um Arbeit und Qualifizierung für junge Sozialhilfeempfänger anzubieten.

Agenda 2010 - Die Abzocke:

1. Das neue Arbeitsamt
2. Reform des Kündigungsschutzrechtes
3. Verkürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld
4. Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe