Agenda 2010 Teil 3 - Verkürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld

Der starke Anstieg der Arbeitslosenzahlen erfordert ein konsequentes Handeln für die Stärkung der Wachstumskräfte und ein rascheres Umsetzen der Wachstumsimpulse in neue Beschäftigung.

Hierzu müssen auch die Lohnnebenkosten gesenkt werden. Es geht darum, die Belastungen der "Menschen in den Betrieben und Büros durch Steuern und Abgaben zu senken", so Bundeskanzler Gerhard Schröder bei der Vorstellung der Agenda 2010 am 14. März 2003.

Die Senkung der Lohnnebenkosten ist eine Voraussetzung, um den privaten Konsum und unternehmerische Investitionen anzukurbeln - die Grundlage für wirtschaftliches Wachstum und neue Arbeitsplätze.

Zur unbefriedigenden Beschäftigungsbilanz in Deutschland hat auch die im internationalen Vergleich relativ niedrige Erwerbsbeteiligung älterer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wesentlich beigetragen. Diese ist nicht zuletzt das Ergebnis der seit den 80er Jahren von den Tarifvertragsparteien und früheren Bundesregierungen praktizierten Politik der Frühverrentung. Dieser Trend soll gestoppt werden.


Deshalb ist es erforderlich, die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld für ältere Arbeitslose zurückzuführen. Die Höchstbezugsdauer beim Arbeitslosengeld von derzeit 32 Monaten steht Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern zu, die das 57. Lebensjahr vollendet haben und eine Versicherungszeit von mindestens 64 Monaten innerhalb der letzten sieben Jahre vor der Arbeitslosmeldung nachweisen.


Konkret sind folgende Änderungen geplant:


  • Die Dauer des Anspruches auf Arbeitslosengeld wird grundsätzlich auf zwölf Monate begrenzt.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die das 55. Lebensjahr vollendet haben, können Arbeitslosengeld bis zu einer Dauer von höchstens 18 Monaten beanspruchen.


Die Änderungen sollen generell erst auf Ansprüche auf Arbeitslosengeld Anwendung finden, die 25 Monate (vom Beginn des 26. Monats) nach Inkrafttreten des Gesetzes entstehen. Hierdurch wird sowohl Vertrauensschutzgesichtspunkten als auch dem notwendigen Eigentumsschutz Rechnung getragen.



Die neuen Regelungen sollen zum 1. Januar 2004 in Kraft treten.

Agenda 2010 - Die Abzocke:

1. Das neue Arbeitsamt
2. Reform des Kündigungsschutzrechtes
3. Verkürzung der Bezugsdauer von Arbeitslosengeld
4. Zusammenführung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe