DGB einigt sich mit Verbänden BZA und IGZ auf Tarifverträge

Bei den deutschen Zeitarbeitsfirmen kündigt sich eine neue Ära bei der Bezahlung ihrer Mitarbeiter an.

Gestern einigten sich nach einem Bericht der Ostthüringer Zeitung auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) und der branchengrößte Verband, der Bundesverband Zeitarbeit (BZA), in Frankfurt am Main auf einen Manteltarifvertrag, der einheitliche Entgelte vorsieht.

Vereinbart wurden unter anderem flexible Einsatzzeiten und Zuschläge. So soll es für Sonn- und Feiertage einen Zuschlag von 100 Prozent, für Nachtarbeit einen 25-prozentigen Zuschlag geben.

Vereinbart wurde weiterhin ein neunstufiges Entgeltsystem, das bei einem Stundensatz von 6,85 Euro für einfachste Tätigkeiten beginnt. Geleistete Mehrstunden sollen künftig durch Freizeit oder Geld ausgeglichen werden können. Dafür will man Jahresarbeitszeitkonten einrichten.


Der zwischen DGB und BZV vereinbarte Manteltarifvertrag beinhalte im Kern den bereits Ende Mai zwischen der Interessengemeinschaft Deutscher Zeitarbeitsfirmen (IGZ) und dem DGB abgeschlossenen Manteltarifvertrag, sagte Thom Schoonwater, Vizeverhandlungsführer der IGZ-Tarifkommission der OTZ. Die Mitglieder des Verbandes stimmten gestern auf ihrer Versammlung in Hannover für das Tarifvertragswerk. "99 Prozent der Anwesenden waren dafür", sagte Schoonwater. Dem IGZ gehören über 300 Unternehmen mit zirka 130.000 Beschäftigten an.


Während der zwischen DGB und dem IGZ geschlossene Tarifvertrag ab 2004 eine zweijährige Laufzeit hat, gilt der mit dem BZA geschlossene Vertrag von 2004 bis 2008. "Eigentlich wollten wir gemeinsam mit dem BZA einen Vertrag mit den Gewerkschaft abschließen, aber das scheiterte an der starren Haltung des BZA", betonte Schoonwater.


Unterdessen hat auch die erst im Januar 2003 gegründete Mittelstandvereinigung Zeitarbeit e.V. (MVZ) in Berlin mit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA (CGZP) ein Tarifwerk abgeschlossen, dass sich jedoch nicht an das DGB-Eckpunktepapier vom März 2003 anlehnt. Man habe so dem "Allmachtsanspruch der DGB-Gewerkschaften einen Riegel vorgeschoben", hieß es.


Thom Schoonwater befürchtet allerdings, dass dieser Abschluss zu einem ruinösen Wettbewerb unter den Zeitarbeitsfirmen führt. Im Osten betrage der Mindestlohn für Ungelernte bei IGZ 5,93 Euro pro Arbeitsstunde, bei MVZ zahle man 5,60 Euro für die Arbeitsstunde, warnt er.


Von Frank Kalla - Osnabrücker Zeitung