Zum Tarifabschluss mit den DGB - Gewerkschaften

iGZ - INFO Nr.1 (Stand: 1. Juni 2003)

Vergleich Eckpunktepapier BZA / DGB vom 20.02.03 mit dem Tarifabschluss Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ e.V.) / DGB vom 29.05.03

1. Statt nur fünf Entgeltgruppen gibt es ein ausdifferenziertes System
von neun Entgeltgruppen.


2. In der Gruppe 1 (einfache Helfer) liegt der Regelstundensatz nicht
bei 8,80 Euro, sondern bei 6,85 Euro; bei einfachen Fachhelfern liegt er nicht
bei 11 Euro, sondern bei 8,85 Euro.


3. Mindeststundensätze für die Gruppen 1 und 2 (Personen mit
Vermittlungshemmnissen) fallen weg.


4. Ein jetzt schon festgelegter Stufenplan zur jährlichen Anhebung der
Stundensätze bis 2007 entfällt.


5. Das System von Branchenzuschlägen (equal pay - Gedanke: Vergütung
nach Regelung im Einsatzbetrieb) ab 2. Monat (2008) bzw. ab 8. Monat
(bis Ende 2004) wird gestrichen.


6. Es gibt keine automatische Ankoppelung der Regel- bzw.
Mindeststundensätze an die kalenderjährliche Tarifentwicklung im
Durchschnitt der für die Zeitarbeit relevantesten Tarifgebiete.


7. Statt jetzt schon festgelegter Stufenpläne bis zum Jahr 2007 hat der
iGZ kürzere Tarifvertragslaufzeiten vereinbart, um auf die dann
festzustellende wirtschaftliche Entwicklung adäquat reagieren zu können.

8. Statt komplizierter Systeme mit Auf- und Abschlägen gibt es nun eine einfach strukturierte Lohntabelle mit "eigenen Hausnummern" für die Zeitarbeitsbranche.

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