Der zweite Leiharbeits-Lohndumping-Tarifvertrag: Tarifvertrag auch zwischen iGZ-DGB-Gewerkschaften perfekt

Nach vier Monaten Verhandlungen hat ein Zeitarbeitsverband mit dem Deutschen Gewerkschaftsbund einen Tarifvertrag abgeschlossen. Befürchtungen der Branche wurden abgewendet.

"Wir sind mehr als zufrieden", sagte Dietmar Richter, Bundesvorsitzender der Interessengemeinschaft Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) der FTD. Die niedrigste Entgeltgruppe für die Zeitarbeiter beginnt danach bei 6,85 Euro pro Stunde.

Auch der Bundesverband Zeitarbeit (BZA) hat vergleichbare Entgeltstufen vereinbart. (...)

"Entgelte von 3 bis 5 Euro pro Stunde gehören damit der Vergangenheit an", lobte Reinhard Dombre, Verhandlungsführer für den DGB. Die BZA muss noch den Manteltarifvertrag aushandeln.

Mit dem Vertrag sind die Befürchtungen der Branche abgewendet, dass den Zeitarbeitern ab Januar 2004 der gleiche Lohn gezahlt werden muss wie den Mitarbeitern im entleihenden Unternehmen. Das sieht das entsprechende Hartz-Gesetz vor. Keine Lösung bietet der Vertrag allerdings bei den Langzeitarbeitslosen, die zukünftig über Personal-Service-Agenturen (PSA) der Arbeitsämter vermittelt werden sollen.

Denn für diese wurden entgegen dem Willen von Wirtschaftsminister Wolfgang Clement keine Lohnabschläge vereinbart. "Das ist ein politisches Problem", sagte Richter. Die PSA müssten sich nun einen der beiden Tarifverträge aussuchen.

Da sie aber zudem subventioniert würden, würden die Arbeitslosen bereits jetzt "zu Dumpingpreisen im Markt angeboten", erklärte BZA-Verhandlungsführer Jürgen Uhlemann. Mit den Vorstellungen von Peter Hartz habe der Vertrag nichts mehr zu tun, kritisierte auch Richter. "Der Beschäftigungseffekt für Arbeitslose wird gleich null sein."

Arbeitsplätze gefährdet
Beide Verbände haben ein mehrstufiges System an Grundgehältern und Zuschlagssystemen entwickelt. "Der Abschluss liegt um 10 bis 15 Prozent unter den Ecklöhnen der einzelnen Branchen", erklärte Uhlemann. Bisher liegen die Löhne bis zu 30 Prozent unter Branchenniveau. Die Frage sei, inwieweit es gelinge, die zusätzlichen Kosten an die Kunden weiterzugeben. "Gelingt das nicht, kann der Abschluss dazu führen, dass Arbeitsplätze verloren gehen", warnte Uhlemann.

Es bestünden aber auch Chancen, da mit dem Vertrag Geschäftsfelder eröffnet würden, die die Gewerkschaft vorher blockiert habe. Im Unterschied zu den BZA-Entgeltstrukturen hat die iGZ einen Kriterienkatalog vereinbart, der den Einsatz von Lohnzuschlägen beschleunigen kann. Für den Einsatz in Ostdeutschland wurde in beiden Verträgen ein Abschlag vereinbart.

ftd, 30.5.03