Der DGB-Tarif ist eine extreme Schweinerei - 'Equal Treatment' ist völlig vom Tisch

War das erste Verhandlungsergebnis vom Februar 2003 bereits eine Unverschämtheit,
ist der nun endgültige Leiharbeits-Tarifvertrag zwischen DGB und BZA ein ungeheuerlicher
Schlag in’s Gesicht der Erwerbslosen. Der DGB behauptet, dass er niedrigere
Löhne für Langzeitarbeitslose abgewehrt habe. Genau das Gegenteil ist der Fall,
da aus ehemals 5 Entgeltgruppen einfach 9 gemacht wurden!

Als konkretes Beispiel hier die Zahlen aus der "Eckpunkte"-Vereinbarung für
die Entgeltgruppe 1:

Mindeststundensatz: 7,15 Euro - Regelstundensatz: 8,80 Euro, allerdings erst für das
Jahr 2006.

Für 2004 waren 6,85 als Mindest- (während der Einarbeitungsphase von 6 Monaten
bzw. bei "erschwerter Vermittlungsfähigkeit") und 8,40 Euro als Regelstundensatz
vorgesehen.

Jetzt sieht die Lohngruppe E1 grundsätzlich nur noch 6,85 Euro für 2004 vor

- und im Jahre 2007 sind dann 7,38 Euro.

Der Trick der beiden Tarifparteien:

der ehemals vorgesehene höhere Regelstundensatz wurde ersatzlos gestrichen!

Der Facharbeiterecklohn (E3) sollte 2004 - 10,80 Euro betragen, er sinkt schlicht
auf 8,70 (9,37 Euro - 2007). Der üble Trick erfolgt durch die Erweiterung der Lohngruppen.


Vorher: "E3 Einfache Facharbeit, die keine Zusatzkenntnisse oder Erfahrung
erfordert"

Jetzt: "Tätigkeiten... für die Kenntnisse und Fertigkeiten erforderlich sind,
die durch eine Berufsausbildung vermittelt werden. Sie können auch durch mehrjährige
Tätigkeitserfahrung in der Entgeltgruppe 2 erworben werden."

Die vereinbarten "Branchenzuschläge" wurden bis 2005 ebenfalls gestrichen.
Erst im Oktober 2004 wird darüber verhandelt werden.

Eine Laufzeit von 48 Monaten plus sechs Monate in diesem Jahr ergibt eine
Laufzeit von 56 Monaten mit Lohnsteigerungen von jährlich 2,5% beginnend ab
2005.

So etwas hat’s lange nicht mehr gegeben.


Angehängt: die neue Lohntabelle
kommentiert als pdf-Datei.

Die DGB-BZA Vereinbarung im Original: bza_dgb_entgelttarifvertrag_2004.pdf