IGM: Zeitarbeit nicht unter 6,50 Euro (2002)

'Leiharbeit - eine Alternative für Arbeitslose?'

1. Auflage - Stand: Dezember 2002

Impressum:

IG Metall Verwaltungsstelle Bielefeld, Marktstr. 8, 33602 Bielefeld

Gestaltung: Danilo Dallagiovanna

Daran sollte mensch sich erinnern, wenn der DGB-Leiharbeitstarif auf dem Tisch liegt: Ohne Berufsausbildung keine Arbeit unter 6,50 annehmen!

Auszug:

1. Gibt es Unterschiede bei Zeitarbeitsfirmen?

Wir verzichten hier auf eine Qualitätsaussage zu verschiedenen Anbietern
von Zeitarbeit. Eine Besonderheit stellen Anbieter dar, die ausdrücklich
das Ziel verfolgen, Sie in ein festes Arbeitsverhältnis zu vermitteln.
Erkundigen Sie sich bitte beim Arbeitsamt oder bei den örtlichen
Beratungsstellen nach diesen Firmen.

2. Wie finde ich die richtige Firma?

Gerade in dieser Branche gibt es einige schwarze Schafe. Doch Zeitarbeit ist
für viele auch die Chance. Deshalb vielleicht eine kleine "Faustregel":

Seien Sie vorsichtig bei Firmen, die ausschließlich im Helferbereich tätig sind.
Wenden Sie sich vorzugsweise an Unternehmen, die eine spezialisiertere Ausrichtung
haben. Zudem ist es sicherlich positiv zu bewerten, wenn eine Zeitarbeitsfirma
sich an Mindestlohnvereinbarungen hält (in vielen Regionen gibt es Absprachen
mit den Arbeitsämtern, vgl. Ziff.10 unten).

3. Was bietet Ihnen Zeitarbeit, abgesehen von Geld?

Mit einem Wort: Kontakte!

Sie haben die Möglichkeit einen Betrieb von innen kennen zu lernen und können
sich von Ihrer besten Seite zeigen. Sprechen Sie auf jeden Fall mit Ihren ArbeitskollegInnen
und den KollegInnen im Personalbüro der Einsatzfirma. Erstellen Sie eine Be-werbung
und nehmen Sie die bei dieser Gelegenheit gleich mit. Fragen Sie, ob entweder
jetzt oder auch später eine Stelle frei wird. Machen Sie ruhig ein wenig Werbung
für sich. Bei einer Bewerbung können Ihnen Beratungsstellen behilflich sein.

10. Muss ich ein Arbeitsangebot bei einer Zeitarbeitsfirma annehmen?

Grundsätzlich sieht das Arbeitsamt keinen Unterschied zwischen der Vermittlung
zu einem Zeitarbeitsunternehmen oder einem anderen Arbeitgeber.

Eine interne Regelung der Arbeitsämter besagt jedoch, dass eine Vermittlung
nicht unter folgendem Brutto - Mindestlohn erfolgen soll:


6,50 Euro/ Stunde (13,- DM) für Personen ohne Berufsausbildung und

9,20 Euro/ Stunde (18,- DM) für Personen mit Berufsausbildung oder

anderer gleichwertiger Qualifizierung.