Der Dumpingtarifvertrag steht: Einigung bei Entgeltrahmen und Entgelttarifen
 Einigung bei Entgeltrahmen und Entgelttarifen 
Fünfte Tarifverhandlungsrunde in der Zeitarbeit abgeschlossen  
 Der Bundesverband Zeitarbeit e.V. (BZA) und die Tarifgemeinschaft Zeitarbeit des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) haben sich nach der fünften Verhandlungsrunde auf einen Entgelt- und einen Entgeltrahmentarifvertrag geeinigt. Kernpunkt ist ein fixes 9stufiges Entgeltsystem, das weitere Differenzierungsmöglichkeiten durch Erfahrungszuschläge beinhaltet. 
Download hier: http://www.fau.org/artikel/tarife/bza_dgb_entgelttarifvertrag_2003.pdf
 "Mit der Einigung auf die Entgelte können wir den Zeitarbeitunternehmen und 
  den Kunden in der Wirtschaft eine verlässliche Grundlage für die zukünftige 
  Nutzung der Zeitarbeit geben", so BZA Verhandlungs-führer Jürgen Uhlemann, der 
  sich massiv für eine wirtschaftlich dar-stellbare und praktikable Tarifgestaltung 
  stark gemacht hat. Der zu verhandelnde Tarifvertrag ist der erste Flächentarifvertrag 
  in der Zeitarbeit, die seit 1972 in Deutschland zugelassen ist. Die Hartz-Kommission 
  hatte Zeitarbeit als ein zentrales Instrument zur Belebung des Arbeitsmarktes 
  empfohlen. 
 Auch Reinhard Dombre, Verhandlungsführer der DGB-Gewerkschaften, gibt sich 
  mit den Ergebnissen zufrieden: "Mit diesem Tarif-abschluss werden Entgelte und 
  Arbeitsbedingungen durch einen Flächentarifvertrag für diese Branche gesichert. 
  Hiermit werden die Inte-ressen der Beschäftigten in der Zeitarbeit gewahrt und 
  die Branche zu einem ganz normalen Wirtschaftszweig entwickelt." 
 Fixes Entgeltsystem mit 9 Entgeltstufen 
  Gegliedert nach der überwiegenden Tätigkeit sind 9 Entgeltgruppen definiert. 
  Die Stundenentgelte reichen von 6,85  für einfachste ungelernte Tätigkeiten 
  bis zu 15,50  für Hochschulabsolventen. Basis ist die 35-Stunden-Woche. Dieses 
  fixe Entgeltsystem zeichnet sich durch seine einfache Handhabung für alle Beteiligten 
  aus. "Ziel unserer Verhandlungen war es deshalb, die Unternehmen vor wirklichkeitsfremden 
  Verkomplizierungen und dabei gleichzeitig die Mitarbeiter vor ständig wechselnden 
  Einkommen zu schützen. Das gefundene System leistet beides, es ist einfach, 
  fair und berechenbar", erklärt Uhlemann. Für Einsätze in den Neuen Bundesländern 
  sind weitere Entgeltdifferenzierungen vorgesehen. 
 Laufzeit vier Jahre 
Der angestrebte Tarifvertrag hat eine Laufzeit von 2004 - ab diesem Zeitpunkt greifen auch die Regelungen des neuen Gesetzes - bis 2008. Innerhalb der vierjährigen Laufzeit ist eine Tarifdynamik vorge-sehen, wonach die Entgelte jährlich um 2,5 Prozent steigen.
 Zuschläge 
  Zusätzlich zu den Grundentgelten wurden Erfahrungszuschläge vereinbart, die 
  sich nach den jeweiligen Einsatzzeiten in den Kundenun-ternehmen richten. Danach 
  sind bis zu 7,5 Prozent Zuschläge möglich, wenn ein Arbeitnehmer länger als 
  zwölf Monate in einem Kun-denunternehmen eingesetzt wird. 
 Manteltarifvertrag - Verhandlungen im Juni 
  Die getroffenen Entgelt-Vereinbarungen der beiden Tarifkommissionen stehen unter 
  dem Vorbehalt der Zustimmung der Mitglieder auf beiden Seiten. Offen sind noch 
  die Inhalte eines Manteltarifvertrags, der in einer weiteren Tarifrunde Anfang 
  Juni 2003 verhandelt wird. Die Verhandlungsführer sind aber zuversichtlich, 
  den Manteltarifvertrag soweit zu verhandeln, dass er vor der Sommerpause unterschriftsreif 
  vorliegt. 
 PSA - Praxis konterkariert Tarifverträge 
  Besorgnis äußerte der BZA Verhandlungsführer Jürgen Uhlemann gegenüber den aktuellen 
  Entwicklungen bei den subventionierten Personal-Service-Agenturen (PSA). Arbeitslose, 
  die vorher Beschäfti-gung in normalen Zeitarbeitunternehmen gefunden hätten, 
  würden nun subventioniert eingestellt und zu Dumpingpreisen im Markt angeboten. 
  Auswüchse seien schon jetzt feststellbar. Dies bedrohe die im harten Wettbewerb 
  stehenden kommerziellen Zeitarbeitsfirmen und belaste die öffentlichen Kassen, 
  ohne einen Effekt auf den Arbeits-markt zu haben. Außerdem werde damit schon 
  jetzt der angestrebte Tarifvertrag konterkariert, so Uhlemann. 
 Der Bundesverband Zeitarbeit e.V. (BZA) 
  vertritt seit 30 Jahren als anerkannter Arbeitgeber- und Interessens-verband 
  200 kleinere, mittlere und große Personaldienstleistungsunternehmen mit 1.600 
  Niederlassungen und 100.000 Zeitarbeitneh-mern. Damit repräsentiert der BZA 
  fast die Hälfte der Branche. 
 Pressekontakt: BZA Tarifkommission 
Sieglinde Schneider, Telefon: (0611) 40 80 616, Fax: (0611) 40 80 699 
c/o accente communication, Wiesbaden, Sieglide.schneider@accente.de