ver.di und igz in Ostdeutschland

Regionaler Tarifvertrag für PSA-Zeitarbeit, falls die Bundesgespräche "scheitern" sollten

Sklavenarbeit statt Überstunden?

iGZ für EP & ET - gegen Lohndumping, für "fairen Wettbewerb"?


Für soziale Mindeststandards in der Zeitarbeit

Die VertreterInnen des ver.di - Fachbereiches Besondere Dienstleistungen und des iGZ - Interessenverbandes Deutscher Zeitarbeitsunternehmen - für Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt trafen sich am 09. Mai zu einem ersten Austausch über die zukünftige gemeinsame Arbeit in den Unternehmen der Zeitarbeitsbranche.

Die Umsetzung des Hartz - Konzeptes beinhaltet die Verpflichtung, bis spätestens 31.12.2003 das neue Arbeitnehmerüberlassungsgesetz anzuwenden oder aber tarifvertragliche Regelungen zu vereinbaren, um die Arbeitsbedingungen der Beschäftigten in der Zeit- und Leiharbeitsbranche zu regeln. Die Tarifverhandlungen mit den beiden größten Zeitarbeitsverbänden, BZA und iGZ, sind noch im Gange und werden auf Bundesebene mit der DGB-Tarifgemeinschaft geführt.


Für den Fall des Scheiterns der Verhandlungen haben beide Parteien am 9. Mai vereinbart, schnellstens für die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt regionale Tarifverhandlungen aufzunehmen. Unter Einbeziehung der Mitgliedsbetriebe der BZA und der beteiligten Einzelgewerkschaften sollen tarifliche Mindeststandards für die Leih- und ZeitarbeitnehmerInnen vereinbart werden. "Die Zeitarbeitsbranche gehört nicht in die ihr bisher oft zugedachte Schmuddelecke", sind sich ver.di und iGZ einig.

Nach Meinung von ver.di wird die Zeitarbeit zu mehr Arbeitsplätzen führen, wenn in den Kundenbetrieben beispielsweise Überstundenabbau stattfindet. Ansonsten würde es lediglich zur Verlagerung von Jobs kommen.


Ver.di und iGZ plädieren für gleiche Arbeits- und Einkommensbedingungen der Zeitarbeitnehmerschaft in Tarifverträgen. Diese sollen auch für die neuen Personal-Service-Agenturen gelten, damit fairer Wettbewerb stattfinden und Lohndumping vermieden werden kann. Der mögliche "Drehtüreffekt", d.h. Austausch von regulärer Beschäftigung durch Leiharbeit, soll durch tarifvertragliche Vereinbarungen möglichst verhindert werden.


Quelle: ver.di-Landesbezirk Thüringen - Erfurt

Angelo Lucifero - angelo.lucifero@verdi.de