Branchen-Tarif ab 01. März 2003 mit der INZ: Christlichen Gewerkschaften als Rettungsanker der Zeitarbeit ?!

Nachdem viele Zeitarbeitsunternehmer über die publizierten Eckpunkte zwischen
BZA und den DGB-Gewerkschaften vom 20. Februar 03 mit Entsetzen und Unverständnis reagiert haben, kommt die nächste zündende Nachricht aus Bayern. Die Interessengemeinschaft Nordbayerischer Zeitarbeitsunternehmen e.V. teilt über Ihre Homepage (http://www.inz-ev.de/html_00/aktuell.asp) den Abschluß des ersten bundesweit gültigen Zeitarbeits-Tarifvertrag mit.

Heute (26.02.) findet eine ganztägige Veranstaltung der INZ in Fürth statt.
Für 16.00 Uhr wird eine Pressekonferenz avisiert. Mehr haben die schätzungsweise
150 Teilnehmer vor Ort in der ersten Tageshälfte nicht erfahren.


Nach unseren Recherchen handelt es sich um ein konsequenten Unternehmertarif
- gänzlich ohne EQUAL PAY - Strukturen. Anders als bei dem Haustarifvertrag
der Firma Prinz & Partner gibt es keine Systemumstellung in Abhängigkeit von
der ununterbrochenen Überlassungsdauer.


Das Tarifentgelt wird in den unteren Entgeltgruppen gesplittet in Grundlohn
und Produktivlohn. In den alten Bundesländern beträgt der Grund-/Produktivlohn
für Helfer € 6,30 bzw. 6,70, in den neuen Bundesländern € 5,70 bzw. 6,20.


(...) Die Mitgliedsfirmen der INZ können folglich ab 01. März 2003 das neue
AÜG-Recht zur Anwendung bringen. Inwieweit Nicht- Mitgliedsfirmen durch einzelvertragliche
Vereinbarung sich an den Tarifvertrag anlehnen können, bleibt abzuwarten. Angeblich
soll eine Sperrklausel installiert sein, der das verhindert.


Fakt ist eins - durch den Vorstoß der Bayern wird der Druck auf die DGB-Gewerkschaften
sich immens erhöhen.


Die IGZ war gut beraten, in der letzten Woche nicht auf die Vorschläge der
Gewerkschaftsseite einzugehen. Die Begründung liegt bildlich gesprochen in den
Zahlen des Taschenrechners. Die DGB/BZA-Eckpunkte können insbesondere im Helferbereich
nicht vermarktet werden. Die Stunden-Verrechnungssätze wären für die wirtschaftlichen
Nutznießer (den sogenannten Entleihern) out of order.


(...) Die Erklärungsfrist läuft am 11. März 2003 um 24.00 Uhr ab. Es ist nur
schwer vorstellbar, daß die BZA-Tarifkommission aufgrund der jüngsten
Entwicklung dem Eckpunkten-Papier unverändert verbindlich zustimmen wird.


Quelle:
http://www.es-zeitarbeit.de