Durchbruch in der Leiharbeit - DGB-BZA-Tarifvertrag (fast) fertig!

Der DGB hat mit den großen Firmen der Sklavenbranche einen Tarifvertrag ausgehandelt, zumindest sagt er das.

Der kleinere Verband der Branche, die IGZ, wird sich an diesem Flächentarifvertrag nicht beteiligen.

Damit dürfte seine "Allgemeinverbindlichkeitserklärung" nicht erfolgen können.
Dieser Vertrag wird nur für die PSAen zuständig sein, denn niemand kann bei
einer Sklavenfirmen diesen Tarif verlangen, wenn sein Sklaventreiber nicht im
BZA ist. Es wird wohl auf eine zweite Lösung zwischen IGZ und Christlichen Gewerkschaften hinauslaufen, aber notwendig ist das nicht, solange diese Zeitarbeitsklitschen keine PSA haben wollen. Wozu auch?

fm

Der DGB erklärte heute auf seiner Website:

Bundesverband Zeitarbeit (BZA) und DGB-Gewerkschaften vereinbarten Donnerstag
Nacht erste Eckpunkte für einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Zeitarbeit.
Das ist die Voraussetzung für eine Einigung auf ein flexibles und branchenorientiertes
Tarifsystem.


Die Tarifkommission des Bundesverbandes Zeitarbeit Personal-Dienstleistungen
BZA und die Tarifgemeinschaft der DGB-Gewerkschaften haben sich am Donnerstag
auf erste Eckpunkte für einen flächendeckenden Tarifvertrag in der Zeitarbeit
einigen können. Nach schwierigen Verhandlungen wurde ein System entworfen, das
die heterogene Struktur in der Zeitarbeit berücksichtigt und flexible Entlohnungsmöglichkeiten
umfasst. Das Gesamtsystem, in dem die Positionen von Arbeitgebern und Gewerkschaften
noch auseinanderliegen, muss noch gestaltet werden. Bis zum 31. Mai 2003 soll
die Ausarbeitung eines Tarifvertrages in Arbeitsgruppen erfolgen.


Zwischen den Tarifparteien wurde Einigkeit in der Festlegung eines differenzierten
Einsatz- und Entlohnungssystems erzielt. Darin werden auch Regelungen für bestimmte
Gruppen mit Vermittlungshemmnissen berücksichtigt. Einzelheiten sind noch zu
vereinbaren.


Eine anpassungsfähige Entgeltsystematik mit Branchenorientierung soll zusammen
mit einer flexiblen Jahresarbeitszeitregelung und Arbeitszeitkonten den unterschiedlichen
Anforderungen der Zeitarbeit Rechnung tragen. Das Entgeltsystem wird ausgehend
von 5 Entgeltgruppen mit einem eigenständigen Regelstundensatz festgelegt. Grundlagen
dazu ist die durchschnittlich 35 Stundenwoche für Vollbeschäftigte.


"Mit diesem Tarifergebnis sind die Voraussetzungen geschaffen worden, stabile
Einkommen zu sichern und erstmals einen Flächentarifvertrag für die Zeitarbeitsbranche
zu entwickeln. Damit wird aus unserer Sicht die Zeitarbeit endlich zu einem
ganz normalen Wirtschaftszweig werden
", sagt Reinhard Dombre, der Koordinator
der DGB-Tarifgemeinschaft.


"Damit haben wir die Möglichkeit, die Mitarbeiter leistungsorientiert zu
bezahlen. Gleichzeitig können wir so aber auch schwer Vermittelbaren die Tür
zur Zeitarbeit und in den ersten Arbeitsmarkt offen halten
", ergänzt Jürgen
Uhlemann, Tarifkommissionsführer des BZA.

Pressekontakt BZA: Sieglinde Schneider, Telefon: 0171/4922891


Quelle:
DGB Pressemeldungen