Haustarifvertrag zur Gründung einer PSA - Wer will noch mal, wer hat noch nicht...

Die Firma Prinz und Partner Gesellschaft zur Überlassung von Personal auf Zeit mbH hat mit der Tarifgemeinschaft Christliche Gewerkschaften Zeitarbeit und PSA, Duisburg, einen Mantel-, Entgeltrahmen- und Entgelttarifvertrag abgeschlossen.

Das Tarifwerk entspricht in seinen wesentlichen inhaltlichen Bausteinen den Haustarifverträgen, die in der Vergangenheit bereits mit der IG Metall NRW für die Zeitarbeit verhandelt wurden.

Innerhalb des Tarifpaketes wird der Aspekt "Equal Pay" unter dem Gesichtspunkt der Überlassungsdauer gestaffelt aufgegriffen.

Ab dem 13. Monat werden 85 %, ab dem 25. Monat 90 % und ab dem 37. Monat 100 % des Entgeltes des vergleichbaren Arbeitnehmers des Entleiherbetriebes vergütet.

Die Tarifverträge wurden am 12.12.2002 unterzeichnet und sind zum 01.01.2003
in Kraft getreten. Die Übergangsvorschrift des § 19 AÜG gilt demzufolge für
die unter diese Tarifverträge fallenden Arbeitsverhältnisse nicht.

Die Tarifverträge liegen uns nicht vor, für die Zusendung von "hilfreicher
Seite" wären wir dankbar: fauffm@fau.org

Quelle: Edgar Schröder, Unternehmensberatungsgesellschaft für Zeitarbeit mbH