Kundgebung in Malaga für die Gewerkschaftsfreiheit in Deutschland

Am Montag den 6. Juni führte die CNT Malaga eine Kundgebung vor dem deutschen Konsulat durch, um die Gewerkschaft FAU zu unterstützen. Dabei wurden hunderte Flugblätter verteilt, die von den Passanten interessiert zur Kenntnis genommen wurden. Außerdem wurde im Konsulat ein Protestbrief überreicht.

Das Konsulat nahm den Brief entgegen, um ihn an die Botschaft weiterzuleiten, verweigerte jedoch ihn mit einem entsprechenden Eingangsstempel zu versehen. Dies entsprach der Weisung, die sie erhalten hatten, denn sie waren bereits über unserer Protestaktion vor ihrer Tür informiert. Wir werden so oft wie nötig wiederkommen, bis unsere Genossen von der FAU ihre legitimes Recht auf gewerkschaftliche Aktion ausüben können.

Während der Kundgebung wurde ein Flugblatt mit folgendem Inhalt verteilt. Weiter unten veröffentlichen wir den Inhalt des Protesbriefes:

Flugblatttext

Das Arbeitsgericht in Berlin hat die gewerkschaftliche Aktion der Gewerkschaft Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter Union (FAU) verboten. Die Ursache ist die Anzeige eines Unternehmers mit dem sie in einem Konflikt standen, den dieser hatte mehr als 1000€ an Löhnen geprellt.

In der Folge wurde es der FAU verboten öffentliche Kundgebungen vor dem Unternehmen abzuhalten, unter der Androhung einer Geldstrafe von bis zu 250.000€ oder sechs Monaten Gefängnis.

Es ist bedauerlich und beschämend, dass in einem Land, welches sich selbst zu einem der herausragendsten Verteidigern der Freiheiten und Rechte erklärt, die legitime gewerkschaftliche Aktion verboten wird, welche eine Gewerkschaft anwenden muss, um sich den Übergriffen der Unternehmern entgegenstellen zu können.

Bereits 2010 hatte die FAU Probleme, weil der deutsche Staat sie nicht als Gewerkschaft anerkannte. Nach einer internationalen Kampagne, die aus fünf Kontinenten Unterstützung erhielt, erkannte das Berufungsgericht die Gewerkschaft an.

Seitdem hat die FAU die Verteidigung der Arbeiter fortgesetzt und zahlreiche Konflikte insbesondere für die prekärsten Arbeiter ausgefochten.

Die Gewerkschaft CNT Malaga, assoziiert mit der FAU, betont ihre maximale Unterstützung für diese Gewerkschaft. Wir werden so oft auf die Straße gehen, wie es notwendig sein wird, bis sie ihr legitimes Recht auf gewerkschaftliche Aktion zurück erlangen.

Protestbrief

An den Direktor des Konsulates:

Sehr geehrten Damen und Herren,

seitens des Syndikates von Malaga der Confederación Nacional del Trabajo möchten wir größte Sorge bezüglich des jüngsten Verbotes der gewerkschaftlichen Aktionen der Gewerkschaft Freie Arbeiterinnen- und Arbeiter-Union (FAU) durch das Berliner Arbeitsgericht ausdrücken. Dies geschah aufgrund eines Ersuchens nach einstweiliger Verfügung seitens eines Restaurants, mit dem sich die Gewerkschaft FAU in einem Konflikt um ausstehende Lohnforderungen befindet.

Deshalb ist es der FAU derzeit bei Strafe von 250.000 Euro oder sechs Monaten Gefängnis untersagt, vor dem Restaurant zu demonstrieren oder Flugblätter zu verteilen. Gegen einen Genossen wird in dieser Frage ermittelt.

Bereits 2010 wurde versucht, der FAU Berlin zu verbieten, sich als „Gewerkschaft“ zu bezeichnen. Schließlich wurde in einem Revisionsverfahren zu Gunsten unserer Genossen von der FAU entschieden. Monatelang gab es eine Unterstützungskampagne, die internationalen Charakter hatte und in deren Verlauf Solidaritätskundgebungen auf allen fünf Kontinenten stattfanden.

Seitdem ist die FAU damit fortgefahren, die Rechte der Arbeiter zu verteidigen, insbesondere die der schutzlosesten, der migrantischen Arbeiter und kämpft dabei gegen Unternehmer, die sich nicht an die Bestimmungen halten.

Es ist uns unbegreiflich, dass eine Gewerkschaft ihre legitimen gewerkschaftlichen Aktionen nicht durchführen darf. Die Vereinigungsfreiheit und die Gewerkschaftsfreiheit sind von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) als fundamentale Menschenrechte anerkannt. Deutschland hat als Mitglied dieser Organisation „die Grundsätze betreffend die grundlegenden Rechte, die Gegenstand dieser Übereinkommen sind, in gutem Glauben und gemäß der Verfassung einzuhalten, zu fördern und zu verwirklichen“.

Dies beinhaltet die Vereinigungsfreiheit, die Gewerkschaftsfreiheit und die Anerkennung des Rechtes auf Tarifverhandlungen. Bestandteil der Gewerkschaftsfreiheit ist „die kollektive Freiheit der gewerkschaftlichen Aktion“ und darin enthalten sind unter anderem folgende Freiheiten: Durchführung von politischen Aktivitäten im Zusammenhang mit den Interessen der Vertretenen, die Möglichkeit, sich zu versammeln und sich öffentlich Gehör zu verschaffen, öffentliche Verlautbarungen abzugeben und zu streiken.

Deshalb und als Gewerkschaft, die mit der FAU seit Jahren in der Internationalen ArbeiterInnen Assoziation verbunden ist, möchten wir vor den deutschen Behörden – und in diesem Fall mittels der ihrigen – unsere ausdrückliche Solidarität und Unterstützung dieser Gewerkschaft bekunden. Wir erwarten, dass diese Situation baldmöglichst geklärt wird und die FAU ihr legitimes Recht auf Durchführung gewerkschaftlicher Aktionen zurückerhält.

Link

Originalartikel der CNT Malaga