Einstweilige Verfügung gegen Basisgewerkschaft FAU Berlin

Lohnkampf bei XXXXXX am Hackeschen Markt

Gegen die FAU Berlin ist erneut eine einstweilige Verfügung in Kraft getreten. Die Gewerkschaft hatte öffentlich von einem Gastronomiebetrieb die Zahlung ausstehender Löhne gefordert. Unter Androhung einer Strafzahlung bei Zuwiderhandlung von bis zu 250.000 Euro, oder ersatzweiser Haft von bis zu 6 Monaten für die amtierenden SekretärInnen der FAU Berlin, ist ihr das nun bis auf weiteres untersagt. Das Muster ist bekannt: Die Gewerkschaft soll mundtot und damit weitestgehend handlungsunfähig gemacht werden. Insbesondere kleine Gewerkschaften können auf diese Weise zeitweise daran gehindert werden, für die Rechte ihrer Mitglieder zu kämpfen.

Im aktuellen Fall geht es um mehr als 1.000 Euro Nachzahlungen von Urlaubsentgelt und Lohn durch ein Gastro-Unternehmen am Hackeschen Markt. Leider ist, nach Beobachtungen der FAU Berlin, die Unterschlagung erworbener Ansprüche von Arbeitenden kein Einzelfall – besonders in der Gastronomie. Viele Lohnabhängige nehmen diese Praxis hin. Doch auch wenn sie sich wehren, sehen sie sich einem für langwierige Arbeitskämpfe finanziell besser ausgestatteten Unternehmen gegenüber. Die FAU Berlin kämpft für die Rechte der Arbeitenden und für das Recht, sich gewerkschaftlich zu organisieren und ein kampffähiges Gegengewicht zu schaffen.

„Nur organisiert haben wir die Chance, unsere Rechte wahrzunehmen. Da Unternehmen von unserer Arbeit profitieren, werden sie in den seltensten Fällen freiwillig unsere Löhne erhöhen oder Mitsprachrechte ausbauen,“ sagt Jana König, Gewerkschaftssekretärin der FAU Berlin.

Bereits im Fall der Mall of Berlin wurde die Forderung der FAU Berlin, die rumänischen Bauarbeiter für ihre Arbeit auch zu entlohnen, mit einer einstweiligen Verfügung beantwortet. Dessen ungeachtet bekam in den späteren Verfahren ein Teil der Arbeiter vor Gericht bereits Recht; weitere Verfahren laufen noch.

„Der Vorteil einer einstweiligen Verfügung für die Unternehmensseite ist, dass weder die Gegenseite gehört werden muss, noch Tatsachenbehauptungen geprüft werden müssen. Am Ende ist entscheidend, ob die Gewerkschaft sich den Verstoß gegen die Verfügung leisten könnte, was ihre Handlungsmöglichkeiten radikal einschränkt. Deshalb ist diese Praxis ein Angriff auf Gewerkschaftsfreiheit“, sagt Markus Weise, Allgemeiner Sekretär der FAU Berlin.

Im Fall der Gastwirtschaft hatte die FAU Berlin das Unternehmen durch Briefe, Anrufe und Kundgebungen aufgefordert, seinen gesetzlichen Pflichten nachzukommen und das Gewerkschaftsmitglied auszuzahlen. Auch unter der Drohung einer Geldstrafe oder eines Gefängnisaufenthaltes wird die FAU Berlin von diesen berechtigten Forderungen nicht zurücktreten.

Quelle: Pressemitteilung der FAU Berlin