Streik hinter Gittern

Ab Montag, den 1. Dezember hat die Gefangenengewerkschaft GG/BO den Beginn ihres Hungerstreiks für die Rechte von Arbeiter_innen in der JVA Butzbach angekündigt.

Zu Unterstützung werden noch Unterzeichnende für unten stehende Soli- Erklärung gesucht.

Zudem mobilisiert das Netzwerk für die Rechte inhaftierter Arbeiter_innen für Samstag, den 5. Dez. ab 15:00 Uhr zur Kundgebung vor den Toren der JVA Butzbach.

Unterstützungserklärung


Wir unterstützen die Forderungen der inhaftierten Arbeiter in Butzbach:

Gewerkschaftsfreiheit, Mindestlohn, Rentenversicherung und ein Ende der Arbeitspflicht ...

Gefängnisse in Deutschland sind Sonderwirtschaftszonen:
Stundenlöhne unterhalb von 2 Euro, fehlende Sozialabgaben
und keine Gewerkschaften, staatliche Subventionen
und besonders flexibel einsetzbare Arbeitskraft, denn für
Gefangene gilt in Hessen wie in elf anderen Bundesländern
die Arbeitspflicht. Gefangene der JVA Butzbach (Hessen)
wehren sich nun gegen diese Arbeitsbedingungen und drohen
– mangels Streikrecht – ab dem 1.12.2015 in den Hungerstreik
zu treten.
Diese Ausbeutung von Gefangenen einerseits, ist profitables
Wirtschaften andererseits: In der JVA Butzbach produziert
der Staat beispielsweise gewinnbringend Klettergerüste für
Spielplätze und hochwertiges Buëromobiliar. Es ist aber nicht
nur der Staat, der qualitativ Hochwertiges für den Handel
und den Eigenbedarf produzieren lässt. Auch regionale Unternehmen,
die Auto- und Elektroindustrie lassen sich diese
Möglichkeit des Lohn- und Sozialdumpings nicht entgehen.
Die JVA Butzbach äußert in ihrer Selbstdarstellung unverblümt:
„Die Justizvollzugsanstalten stellen Räumlichkeiten
und Gefangenenarbeitskräfte (…) zur Verfügung.“
Dabei bewirbt die JVA Butzbach auch die Qualität ihrer Produktion:
Sie bieten „die Durchführung von branchenüblicher
und maschineller Metallverarbeitung in solider handelsüblicher
Ausführung“. Eine handelsübliche Metallverarbeitung
muss aber auch Tariflöhne und Sozialabgaben beinhalten!
Doch hier wird bei weitem nicht einmal der Minimalstandard
des Mindestlohns gehalten. Statt Rentenansprüche und damit
eine Perspektive nach der Haft für arbeitende Inhaftierte
zu ermöglichen, hält die hessische Justiz eine flexible Reservearmee
in Ergänzung zu den Lohnarbeitenden in Fest- und
Leiharbeit außerhalb der Gefängnisse bereit.
Die Arbeitspflicht für Gefangene gehört abgeschafft und
ersetzt durch menschenwürdige Arbeitsverhältnisse – auch
und gerade hinter Gittern, wo sich der Staat einen Resozialisierungsauftrag
auf die Fahnen geschrieben hat. „Resozialisiert“
wird hier – durch Löhne knapp über dem Nullpunkt und
keinerlei Möglichkeit Rentenansprüche zu erarbeiten – vor
allem in Schulden und Altersarmut.
Art. 9 Absatz 3 des Grundgesetzes und Art. 11 Absatz 1 der
Europäischen Menschenrechtskonvention verbürgen das
Recht für jedermann, sich in Gewerkschaften zusammenzuschließen.
Derzeit bleibt als einzige Arbeitskampfmaßnahme
im Knast der Hungerstreik, um von der Arbeitspflicht vorübergehend
„befreit“ zu werden. Gewerkschaftsinitiativen
werden mit Sanktionsmaßnahmen wie täglich 23-stündigem
Einschluss (Isolation), Weiterverlegungen (Verhinderung
sozialer Kontakte) und wiederholten Zellendurchsuchungen
(Schikane, Einschüchterung) geahndet. Gewerkschaftsmaterialien
werden zensiert und Beitritte behindert. Diese
Strafvollzugspraxis ist nicht nur verfassungs- und menschenrechtswidrig,
sondern auch politisch nicht legitimierbar.

Daher unterstützen wir den Kampf der gefangenen Arbeiter_innen der JVA Butzbach um ungeteilte soziale Mindeststandards und fordern:

* Gewerkschaftsfreiheit für gefangene Beschäftigte

* Anerkennung der Arbeits- und Gewerkschaftsrechte von gefangenen
Arbeiter_innen

* Anerkennung der Gefangenengewerkschaft/ Bundesweite
Organisation (GG/BO) als Gewerkschaft

* Einstellungen der Sanktionen gegenüber gewerkschaftlichen
Aktivitäten und Gewerkschaftsmitgliedern – innerhalb und
außerhalb der Gefängnisse

* Mindestlohn für gefangene Beschäftigte und ALG II-Satz
für unverschuldet unbeschäftigte Gefangene

* Gleichwertige Einbeziehung in die Sozialsysteme, insbesondere die
Rentenversicherung

* Ein Ende der Arbeitspflicht im Justizvollzug



UNTERSTÜTZUNGSERKLÄRUNG: Netzwerk für die Rechte inhaftierter Arbeiter_innen


Unterstützen auch sie/du mit ihrer/deiner Unterschrift die
Auseinandersetzung der inhaftierten Kolleg_innen.


Mail an: netzwerk_rechte_fuer_inhaftierte@posteo.de