Ein Brief genügte

Lohn für Probearbeit erfolgreich eingefordert

FAU Berlin. Weiterhin meinen wohl zahlreiche Arbeitgeber, die Situation von Lohnabhängigen ausnutzen zu können, um an kostenlose Arbeitskraft zu kommen. So auch in dem folgenden Fall, in dem einer jungen Frau der Lohn vorenthalten wurde.

Die studierte Hauswirtschaftskraft hatte sich bei einem Berliner Hotel auf die ausgeschriebene Stelle als „Frühstückskraft Service“ beworben und wurde daraufhin eingeladen, „zur Probe“ zu arbeiten. Dort arbeitete sie zwei Tage lang für je sechs Stunden und erledigte weisungsgebunden die notwendigen Arbeiten in der Küche und im Service. Letztlich wurde ihr mitgeteilt, dass sie die Stelle nicht bekommen würde. Von der jungen Frau auf ein Entgelt angesprochen, das sie für selbstverständlich hielt, offenbarte man ihr zudem, dass ihr keines zustehe. Schließlich habe die Probearbeit doch nur zum „Kennenlernen“ gedient.

Die FAU Berlin forderte daraufhin das Hotel mit der Ankündigung gewerkschaftlicher Maßnahmen auf, der Betroffenen unverzüglich den ihr zustehenden Lohn zum branchenüblichen Tarif auszuzahlen. Das Unternehmen reagierte schnell und kam der Aufforderung nach.

Nur ein kleiner Fall, der jedoch insbesondere in der Gastwirtschaft scheinbar Alltag ist. Nur in den wenigsten Fällen nehmen die Betroffenen ihr Recht wahr und wenden sich wie in diesem Fall an eine Gewerkschaft, die das Problem löst. Nicht selten aus Unwissenheit. Denn die Behauptung der Unternehmen, es gäbe bei „Probearbeiten“ keinen Lohnanspruch, wird häufig geglaubt. Bereits seit 2007 hatte die FAU Berlin mit der Kampagne „Keine Arbeit ohne Lohn!“ auf dieses Problem aufmerksam gemacht.