Die müssen das aushalten

FAU Berlin darf sich wieder Gewerkschaft nennen

Im großen Saal des Berliner Kammergerichts versammeln sich am Vormittag des 10.6. etwa 50 Zuschauer. Sie erwarten das Urteil zur Revision, die die FAU Berlin beantragt hatte, als ihr verboten worden war, sich Gewerkschaft zu nennen. Bereits nach 15 Minuten wird die Verhandlung geschlossen und das Urteil gesprochen: die Einstweilige Verfügung wird aufgehoben, das de-facto-Verbot ist gekippt. Der Saal applaudiert.

In seiner Urteilsbegründung ist das Gericht ausdrücklich nicht der Argumentation der Gegenseite gefolgt. Das Berliner Kino Babylon Mitte, wo die Belegschaft seit einem Jahr mit der FAU Berlin einen effektiven Arbeitskampf führt, beharrte auf der Auffassung: die FAU Berlin dürfe sich nicht als Gewerkschaft bezeichnen, da sie keine Tariffähigkeit habe. Dabei beriefen sie sich auf ein Urteil des Berliner Arbeitsgerichts, das kurz zuvor der FAU Berlin per Einstweiliger Verfügung einen Boykottaufruf verboten hatte, weil die Organisation nach tradierter Rechtsprechung nicht tariffähig sei.
In erster Instanz, vor dem Landgericht, war es dann auch gelungen, mit dieser Begründung das Verbot der Selbstbezeichnung als Gewerkschaft zu erwirken. Für die FAU Berlin führte das nicht nur zu teuren juristischen Prozeduren, es beeinträchtigte auch konkret die Arbeit der Organisation. An den Status der Gewerkschaft sind gewisse Rechte gekoppelt, auf die die FAU Berlin nun nicht mehr zugreifen konnte. Nicht nur im Kino Babylon Mitte, sondern in allen Arbeitskämpfen, die sie mit ihren Mitgliedern führt.
Das Kammergericht stellte nun in zweiter Instanz aber fest, dass es keine faktischen, objektiven Kriterien für das Recht auf den Begriff Gewerkschaft gebe. Wenn die Gegenseite dafür die Tariffähigkeit heranziehe, so sei das nur deren persönliche Rechtsauffassung. Ansonsten falle es unter das Recht auf Meinungsfreiheit, sich so zu bezeichnen, wie man möchte. Desweiteren wurde der Anlass der Einstweiligen Verfügung nicht als erwiesen betrachtet. Die Kino-Geschäftsführung hatte behauptet, einen finanziellen Schaden dadurch zu erlangen, dass die Organisation, mit der sie alle Gespräche ablehnt, eine Gewerkschaft ist. Zu konstruiert, um eine Einstweilige Verfügung zu rechtfertigen, befand das Gericht.

Sektkorken knallen

Nach der Verhandlung versammelten sich die Zuschauer direkt vor dem Gericht zu einer Kundgebung. Prozessbeobachter Hector Feliciano von der spanischen CNT-IAA und André Eisenstein von der französischen CNT beglückwünschten die FAU Berlin zu ihrem juristischen Sieg „Doch eine Gewerkschaft ist mehr als ein Stück Papier, sie existiert in unseren Herzen, Köpfen und unserem Handeln“, rief Laure Akai von der ZSP (Polen) den Gästen zu. Rechtsanwalt Klaus Stähle, der die FAU Berlin gegen das Nennverbot verteidigt hatte, stellte klar, was das Gericht mit seinem Urteil meint: „Das Kino Babylon Mitte muss es aushalten können, dass ihr eine Gewerkschaft seid!“ Dann zog man spontan weiter zur nächsten Kundgebung: diesmal vors Kino Babylon. Mit der Parole „FAU-IAA, die Gewerkschaft, die ist da“ wurde Geschäftsführer Timothy Grossman durchs Bürofenster begrüßt.
Dieser 10. Juni stand ganz im Zeichen der ArbeiterInnenrechte, denn gleichzeitig lief auch der „Emmely“-Prozess vor dem Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Um 18h gab es eine gemeinsame Kundgebung mit dem Emmely-Komitee vor einer Kaiser's-Filiale in Berlin. Auch ihr Prozess wurde (weitgehend) gewonnen – doppelter Grund zum Feiern für die beiden Gruppen, die sich bei ihren Prozessvorbereitungen gegenseitig unterstützten.


Bewegung in den Gewerkschaftsstrukturen

Die Bedeutung des Urteils geht deutlich über das Kino Babylon Mitte hinaus. Die sehr festen Gewerkschaftsstrukturen in Deutschland, wo die Monopolstellung der Einheitsgewerkschaft sogar noch weiter manifestiert werden soll, sehen keine selbstorganisierten Basisgruppen vor. Es war abzusehen, dass es starken Gegenwind geben würde, sobald ernsthaft diese Krusten angekratzt werden. Darum war das de-facto-Verbot der FAU Berlin als gefährlicher Präzedenzfall ein Angriff auf die Gewerkschaftsfreiheit generell.
Unterstützt wurde der Tag vor Gericht von vielen internationalen Protesten. In Philadelphia und Amsterdam fanden zeitgleich zum Prozess Kundgebungen vor deutschen Konsulaten statt. Wenige Tage zuvor skandierten litauische Gewerkschafter vor der deutschen Botschaft in Vilnius: „Das Verbot bedeutet Schaden für die ArbeiterInnen in Deutschland, und wir werden sie in dieser Situation nicht allein lassen. Auf diese Weise versuchen KapitalistInnen, in der Krise die Arbeitskämpfe zu brechen.“ Grußbotschaften aus zahlreichen Ländern trudelten in den letzten Wochen bei der FAU ein, um den Berlinern Mut zu machen.

Das Verbot des Boykottaufrufs vom Oktober 2009 wird durch das neue Urteil nicht angefochten. Solange die Frage der Tariffähigkeit nicht endgültig geklärt ist, bleibt es für die Betriebsgruppe der FAU im Kino Babylon Mitte schwierig, für ihre Forderungen zu kämpfen. Lars Röhm, Sekretär der FAU Berlin: „Nun dürfen wir uns zwar wieder Gewerkschaft nennen, aber für die Rechte einer Gewerkschaft müssen wir weiter kämpfen.“
Dafür werden sich Gelegenheiten finden, denn die Mitgliedszahlen der FAU Berlin steigen stetig. Eine Handvoll Betriebsgruppen befinden sich in der Aufbauphase, sie entstehen in verschiedenen Branchen, vom Pflegedienst bis zum Reinigungsunternehmen. Und ein Kino ist auch wieder dabei.