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Presseerklärung - 10.06.10
von faub51
FAU Berlin gewinnt Prozess um Gewerkschaftsfreiheit
Berlin, 10.6.2010
Vor dem Kammergericht Berlin wurde heute die Einstweilige Verfügung zum de-facto-Verbot gegen die FAU Berlin aufgehoben. Infolgedessen darf sich die Gewerkschaft auch wieder als solche bezeichnen.
Richter Neuhaus betonte dabei die Wichtigkeit der Meinungsfreiheit als Grundrecht. Er stellte in Frage, ob das Kino Babylon als Klägerin überhaupt zu nachweisbarem Schaden gekommen sei, als die FAU im Betrieb als Gewerkschaft auftrat. Die Frage der Tariffähigkeit spiele dabei keine Rolle.
Im Dezember 2009 hatte die Geschäftsführung der FAU Berlin per Einstweiliger Verfügung verbieten lassen, sich Gewerkschaft oder Basisgewerkschaft zu nennen. Die berliner FAU, als stärkste Gewerkschaft im Betrieb, hatte zuvor einen Haustarifvertrag zur Verhandlung vorgelegt.
"Wir sind glücklich, dass es nicht gelungen ist, die stärkste und aktivste Gewerkschaft aus dem Kino zu verbannen. Das Urteil ermöglicht es kämpferischen Gewerkschaften, aktiv zu sein. Es hat außerdem gezeigt, dass das Mittel der Einstweiligen Verfügung nicht ausreichen darf, um einen Arbeitskampf lahmzulegen", kommentiert Lars Röhm, Allgemeiner Sekretär der FAU Berlin.
Die Freie ArbeiterInnenunion (FAU) ist eine anarchosyndikalistische Basisgewerkschaft, die für eine kämpferische Betriebsarbeit von unten eintritt.
Pressemappe: FAU-Berlin Verbotsferfahren 10.6.2010
[Weitere Informationen zum heutigen Prozesstag werden innerhalb der nächsten Tage hier auf fau.org veröffentlicht.]
Presseberichte gibt es inzwischen u.a. bei:
Telepolis: Gerichte stärken Arbeitnehmerrechte Siege für Emmely und FAU
junge Welt: Koalitionsrecht verteidigt
Frankfurter Rundschau: Basisgewerkschaft siegt vor Gericht
indymedia: Kundgebung. Solidarität mit Emmely und der FAU
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Allgemeines Syndikat der FAU Berlin
Straßburger Str.38 / 10405 Berlin
fon: +49 (0) 30 287 00804
fax: +49 (0) 30 287 008 13
mail: faub(a)fau.org
Pressekontakt:
Milena Fehrte
faub-presse[a]fau.org
01577/8491072
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