Erfolg gegen dean&david Freiburg HBF GmbH

Erfolg in der Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Freiburg: Aufhebungsvertrag wird in ordentliche Kündigung umgewandelt. dean&david Freiburg HBF GmbH muss Lohnnachzahlung im niedrigen vierstelligen Bereich an betroffenes FAU Mitglied entrichten.

Am Montag, den 10. Mai, fand die Güteverhandlung im Fall des gekündigten FAU Mitglieds beim Franchise Restaurant dean&david Freiburg HBF GmbH vor dem Arbeitsgericht Freiburg statt. Die Geschäftsführerin erschien erst gar nicht zur Verhandlung. Die eindeutige Beweislage zwang die Anwältin der Gegenseite dann recht schnell dazu sich auf einen Vergleich einzulassen: Der Aufhebungsvertrag wird in eine ordentliche Kündigung auf den 15. Mai 2021 umgewandelt. Zudem muss dean&david Freiburg HBF GmbH dem betroffenen Kollegen Lohn auf Basis der vertraglich vereinbarten 30 Wochenstunden nachzahlen.

Unser Mitglied ist mit dem Ausgang sehr zufrieden! Es hat sich gezeigt: Gewerkschaftliche Aktionen können durchaus dazu führen die Verhandlungsbereitschaft der Gegenseite erheblich zu erhöhen. Es war vollkommen richtig sich im Vorfeld nicht einschüchtern zu lassen!“, so Paul Kraut Mitglied im allgemeinen Sekretariat der FAU Freiburg. Stella Meier – aktiv in der gewerkschaftlichen Erstberatung – ergänzt: „Die gute Dokumentation des Geschehens durch den Betroffenen war für den erfolgreichen Ausgang zentral. Zudem ist es für andere Arbeiter:innen wichtig zu wissen, dass die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit auch durch den Chef bezahlt werden muss! Hier wird viel zu oft versucht das unternehmerische Risiko – also eine schlechte Auftragslage – auf die Angestellten abzuwälzen, indem nur die tatsächlich geleistete Arbeitszeit bezahlt wird. Der Arbeitgeber ist aber dazu verpflichtet die gekaufte Arbeitskraft auch abzurufen – tut er dies nicht, ist das sein Problem und nicht das der Arbeiter:in, welche ihre Arbeitskraft zur Verfügung gestellt hat.

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