Kündigung bei “Paul Sinus Art”

Ende Mai wurde einem unserer migrantischen Mitglieder gekündigt, nachdem dieser mehrere Jahre bei der Paul Sinus Art GmbH als 450€-Minijobber beschäftigt war. Die Kündigung wurde unter Nichteinhaltung der Kündigungsfrist zugestellt und ist somit rechtsunwirksam. Entsprechend haben wir eine Kündigungsschutzklage eingereicht und den Arbeitgeber angeschrieben.

Bei der detaillierten Prüfung des Falls fiel uns auf, dass die Urlaubsansprüche unseres Miglieds, der letzten drei (!) Jahre nicht gewährt wurden. Das ist bei Minijobs leider eher die Regel als die Ausnahme. Außerdem stand noch eine zugesagte, aber nie gezahlte Corona-Sonderpauschale aus dem Oktober des letzten Jahres aus.

Relativ zügig konnten wir uns mit dem Anwalt der Gegenseite auf eine überdurchschnittlich hohe Abfindung über mehrere Monatsgehälter einigen, so dass wir auf öffentliche gewerkschaftliche Aktionen verzichtet haben.

Wieder einmal wurde deutlich, wie die prekärer Situationen u. a. migrantischer Arbeiter*innen ausgenutzt wird. Es kann und darf nicht sein, dass sogenannte „geringfügig beschäftigte“ Arbeitnehmer*innen immer wieder nicht auf ihre Rechte hingewiesen werden und ihnen diese systematisch und aktiv verwehrt werden!

Aufmucken lohnt sich und mit einer kämpferischen Gewerkschaft im Rücken lässt sich (fast) immer noch Geld vom Boss holen! Deswegen: Kommt in die Gewerkschaft!

[ssba]

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