Arbeitskonflikt erfolgreich beendet: 5300 € erstritten!

Ein Arbeitskonflikt in einem südbadischen Sicherheitsunternehmen konnte erfolgreich abgeschlossen werden. Die FAU Freiburg hat für das betroffene Mitglied zwei Monate Lohnnachzahlung, Fahrtkostenerstattung und Urlaubsabgeltung/geld in Höhe von insgesamt 5300 Euro erstritten.

Der Konflikt hatte mit einem unrechtmäßigen Kündigungsversuch des Arbeitgebers begonnen, nachdem der FAU-Kollege kleinere Verbesserungen der Arbeitsbedingungen durchgesetzt hatte. Die Kündigung stellte sich jedoch als ungültig heraus, da sie via Mail und nicht unterschriebenen Brief erfolgte¹. Außerdem wurden Fahrtkosten, welche laut Mantelergänzungstarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsgewerbe² zu erstatten sind, teilweise nicht erstattet und ein zustehendes Urlaubsgeld nicht gezahlt. Darüber hinaus befand sich der Arbeitgeber mit seinen Lohnzahlungen 2 Monate im Verzug.

Direkt nach Interventionen der FAU Freiburg wurde zuerst ein Monatsgehalt und Teile der Fahrtkosten gezahlt.Nach Klage vor dem Arbeitsgericht wurde dann ein Vergleich erzielt: Die Kündigung wurde innerhalb der Kündigungsfristen akzeptiert, da der Kollege inzwischen eine neue Stelle gefunden hatte. Dafür wurde Annahmeverzugslohn über einen Monat mit einer leichten Lohnerhöhung fällig. Die Hälfte der Fahrtkosten musste erstattet und die restlichen Urlaubstage abgegolten, sowie ein Urlaubsgeld ausgezahlt werden. So konnten ohne langwierige Kammerverhandlung 5300 € erstritten werden.

Der Arbeitskonflikt hat wieder einmal gezeigt, dass sich die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft lohnt. Insbesondere in prekären Branchen wie dem Sicherheitsgewerbe, in denen die Rechte von Arbeiter:innen meist nicht beachtet werden und die Bosse sich wie kleine Könige aufführen.


1) Kündigungen müssen immer schriftlich und mit Unterschrift erfolgen damit sie gültig sind. [§ 623 BGB & § 126 Abs. 1 BGB]

2) Dieser ist in Baden-Württemberg für allgemeinverbindlich erklärt worden und gilt somit für alle Arbeiter:innen dieser Branche. [Mantelergänzungstarifvertrag & Lohntarifvertrag]

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